Berlin. Seit gestern (3. August 2026) gelten verbesserte Konditionen beim Bundesförderprogramm „Jung kauft Alt“. „Familien mit kleinen und mittleren Einkommen erhalten künftig höhere Kreditbeträge und mehr Entscheidungsfreiheit, wie sie energetisch sanieren wollen“, teilte das zuständige Bundesbauministerium hierzu mit. Das Förderprogramm unterstützt Familien, die Wohneigentum durch den Kauf einer Bestandsimmobilie bilden möchten, durch zinsvergünstigte Kredite.
Kreditgeberin ist dabei die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie erhöht die möglichen Kreditbeträge deutlich: Eine Familie mit einem Kind kann statt 100.000 Euro jetzt einen Kredit in Höhe von 140.000 Euro erhalten. Mit zwei Kindern steigt der mögliche Kreditbetrag von 125.000 auf 160.000 Euro, mit drei Kindern sind statt bislang 150.000 Euro nun sogar 180.000 Euro drin. Dabei sind die Kredite auf eine lange Laufzeit von 35 Jahren mit zehnjähriger Zinsbindung ausgelegt. Der Endkundenzins liegt bei 0,53 Prozent pro Jahr. Damit sparen die Familien gegenüber einem typischen Kredit bei der Hausbank rund 34.000 Euro.
Keine Komplettsanierung mehr erforderlich
Die finanziellen Konditionen der Kredite sind allerdings bei weitem nicht die einzige Stellschraube, an der das Programm jetzt nachjustiert wurde. Die Förderung gibt es für den Kauf eines Hauses mit Energieeffizienzklasse F, G oder H. Dabei ist die Förderung mit einer Sanierungsauflage gekoppelt: Bislang mussten die Käuferfamilien das Bestandsgebäude auf das Niveau Effizienzhaus 85 EE sanieren (wir berichteten). Das stellte eine hohe Hürde dar. Deshalb bieten die geänderten Förderkonditionen künftig auch eine Alternative zur Komplettsanierung des ganzen Hauses an.
Die Käufer-Familie kann sich künftig nämlich auch für energetische Einzelmaßnahmen entscheiden, welche dann schrittweise zu einer klimafreundlichen Umgestaltung der Immobilie führen. „Dazu zählen der Heizungstausch, die Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke, der Fenstertausch und die Dämmung der Außenwände“, zählt das Bundesbauministerium auf. Um sicherzustellen, dass der energetische Zustand sich verbessert, müssen die Einzelmaßnahmen das Niveau erfüllen, welches die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen vorsieht.
Förderung kommt jetzt auch für teilsanierte Objekte in Frage
Das ist auch insofern hilfreich, als die BEG-Förderung mit dem Programm „Jung kauft Alt“ kombinierbar ist, so dass die energetischen Maßnahmen sich darüber mitfinanzieren lassen. Zugleich wird der Nachweis über die Maßnahmen vereinfacht: Eine Fachunternehmererklärung genügt jetzt als Nachweis über die Durchführung einer energetischen Einzelmaßnahme. „Damit muss nicht in jedem Fall zwingend eine Energieeffizienzexpertin oder ein Energieeffizienzexperte beauftragt werden. Das kann Zeit und Kosten sparen“, erklärt das Bundesbauministerium.
Um die Förderung praxisgerechter zu gestalten, hat das Ministerium außerdem Ausnahmeregelungen ergänzt für Gebäude, bei denen einzelne Bauteile bereits energetisch modernisiert worden sind. Ist beispielsweise die Heizung schon auf ein angemessenes energetisches Niveau gebracht worden, muss sie nicht erneut ausgetauscht werden. „Damit wird vermieden, dass Bauteile vorzeitig ausgetauscht werden müssen, nur um die Förderbedingungen zu erfüllen“, schreibt das Ministerium. Umgekehrt wird die Förderung so auch erst interessant für Käufer von bereits teilmodernisierten Gebäuden.
Alle weiterführenden Informationen zum Programm „Jung kauft Alt“ finden Sie auf der Website der KfW.
