Berlin. Der Bund bessert das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) etwas nach. Das hat das zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen jetzt mitgeteilt. Dabei geht es um zwei Punkte in den Förderbedingungen, die weniger streng gestaltet wurden. Einerseits wurde bereits im Juli der sogenannte Baukostenvergleichswert um 18 Prozent angehoben. Zum 1. September hat man zudem auch die Berechnung der Wohnfläche großzügiger gestaltet.
Hintergrund: Das Programm soll gezielt niedrigpreisige Gebäude fördern. Daher sehen die Förderbedingungen eine Höchstgrenze für die Baukosten der förderfähigen Projekte vor. Sie wird durch den sogenannten Baukostenvergleichswert bestimmt. Dieser wiederum gründet sich auf den Baukostenkennwert, welcher sich aus Regionalfaktoren und dem aktuellen Baupreisindex ergibt. Der Wert soll das Baupreisniveau am Standort des geförderten Gebäudes berücksichtigen. Die Anhebung des Baukostenvergleichswerts um 18 Prozent soll trotz gestiegener Baupreise mehr Projekten eine Förderung ermöglichen.
Berechnungstool soll Bauherren helfen
Solch komplizierte Förderbedingungen erschweren insbesondere privaten Bauherren die Einschätzung, ob eine Förderung für sie überhaupt in Frage kommt und wirken entsprechend abschreckend. Das Bundesbauministerium reagiert auch darauf und stellt interessierten Bauherren ein Online-Tool zur Verfügung, mit dem sich berechnen lässt, ob das eigene Projekt für die Förderung in Betracht kommt. Hier ist das sogenannte KNN-Berechnungstool zum Download zu finden.
Außerdem gibt es in den Förderbedingungen eine Begrenzung für die Wohnfläche der förderfähigen Gebäude. Diese fällt unterschiedlich hoch aus, je nachdem, wie groß die Zahl der Aufenthaltsräume im Gebäude ist. Allerdings werden heutzutage gerade im preisgünstigen, kompakten Segment oftmals offene Wohnküchen gebaut – Küche, Esszimmer und Wohnzimmer sind also ein Raum. Ein Problem für die Förderung, da eine Küche bisher nicht als Aufenthaltsraum zählte und mithin Wohnungen mit offener Wohnküche auf sehr niedrige zulässige Wohnflächen kamen.
Küchen jetzt als Aufenthaltsräume gezählt
Damit ist seit dem 1. September Schluss: „Mit der Anpassung werden Küchen und offene Küchen künftig als Aufenthaltsräume gewertet, auch wenn sie z. B. Teil des Wohnzimmers sind“, teilt das Bundesbauministerium mit. Durch diese Änderung kann die Wohnfläche nach den Vorgaben etwas höher ausfallen, ohne einer Förderung im Wege zu stehen. „Die Flexibilität der Wohnraumgestaltung für die Bauherren wird dadurch erhöht“, stellt das Ministerium fest. Es bleibt abzuwarten, ob die Förderung, die in Form zinsvergünstigter KfW-Kredite erfolgt, damit tatsächlich häufiger genutzt werden und mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen wird.
Weiterhin gilt nämlich: Wer die KNN-Förderung bekommen möchte, muss den Energiestandard EH55 erfüllen und es darf keine Heizung eingebaut werden, die fossile Energieträger oder Biomasse einsetzt – was in den meisten Fällen einer Pflicht zur Wärmepumpe gleichkommt. Außerdem dürfen die geförderten Gebäude in ihrem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstoßen, dass die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus erfüllt werden. Diese strengen Vorschriften zu gedeckelten Baukosten zu erfüllen ist herausfordernd. Alle Informationen zum Förderprogramm finden sich auf der Website der KfW.