Berlin. Seit Dezember gibt es zeitlich befristet wieder eine Förderung für den Neubau nach dem Standard Effizienzhaus (EH) 55. Jetzt verbessert der Bund die Förderkonditionen. Das hat das Bundesbauministerium zum Monatswechsel mitgeteilt. Mit Wirkung zum 2. März 2026 hat man die Zinssätze für die Förderkredite gesenkt. Ein Förderdarlehn mit zehn Jahren Laufzeit und zehnjähriger Zinsbindung ist damit jetzt für einen effektiven Jahreszins von 1 Prozent zu bekommen.
Hintergrund: Nachdem die Ampel-Regierung die EH55-Förderung gestoppt hatte, mussten viele Investoren ihre Pläne aufgeben. Damit die Häuser nun doch noch gebaut werden können, hat die neue Bundesregierung die EH55-Förderung zeitlich befristet wieder eingeführt: Seit Dezember können bereits genehmigte EH55-Projekte wieder gefördert werden, solange die dafür vorgesehenen Mittel ausreichen. Dabei muss der Förderkredit innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden, eine Fristverlängerung auf maximal 24 Monate ist möglich.
Zinssatz für EH55-Förderung fast halbiert
Der effektive Zinssatz betrug zunächst 1,94 Prozent im Jahr bei zehn Jahren Laufzeit und zehnjähriger Zinsbindung. Die Anpassung zum 2. März bedeutet also nahezu eine Halbierung des Zinssatzes. Das Bundesbauministerium berichtet, dass seit dem Förderstart im Dezember Förderzusagen für 17.000 neue Wohneinheiten erteilt werden konnten. „Aber da geht noch mehr“, ist sich Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) sicher. „Die niedrigen Endzinsen machen es für die Branche noch attraktiver, genau jetzt in den Wohnungsbau zu investieren.“
Wer die Förderung beantragen möchte, muss bereits eine Baugenehmigung vorliegen haben. Die Bauarbeiten dürfen jedoch noch nicht begonnen haben. Das Haus nach dem EH55-Standard darf nicht mit Öl oder Gas beheizt werden. Die Förderung besteht aus zinsverbilligten Krediten mit einem Volumen von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Insgesamt sind 800 Millionen Euro im Fördertopf, der nicht wieder aufgefüllt werden wird – ist er aufgebraucht, bedeutet das auch das endgültige Ende der EH55-Förderung.
Niedrigere Zinsen auch für EH40-Förderung
Das Bundesbauministerium hat zugleich auch die Zinskonditionen für das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) verbessert. Nach diesem Programm wird der Neubau von Häusern nach dem strengeren Standard EH40 gefördert. Der effektive Zinssatz für ein Förderdarlehn mit 10 Jahren Laufzeit und zehnjähriger Zinsbindung ist zum 2. März auf nur noch 0,6 Prozent im Jahr gesunken. Für die Förderung müssen die Häuser neben der Einhaltung des EH40-Standards auch strenge Emissions-Grenzwerte unterschreiten.
„Fast elf Prozent mehr Baugenehmigungen in 2025, der überwiegende Teil davon in der zweiten Jahreshälfte, zeigen, dass die Trendwende im Wohnungsbau begonnen hat. Diesen Trend wollen wir weiter verstärken“, sagte Bundesbauministerin Hubertz zur Motivation für die Zinsanpassung. „Mit einer deutlichen Senkung der Zinsen im EH55-Förderprogramm sorgen wir dafür, dass noch mehr Mittel direkt in den Wohnungsbau fließen und der Bauüberhang weiter abgebaut werden kann.“
Die Abwicklung der Förderung erfolgt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Informationen zu den Förderbedingungen und den Antragsformalitäten erhalten Sie auf der Website der KfW.
