Klimaschutz mit CO2-Bepreisung und Klimageld

Die Erstattung der CO2-Bepreisung an die Bürger muss 2025 kommen: Das macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland angesichts der aktuellen politischen Diskussionen darüber klar. Insofern ist es erfreulich, dass es dem Vernehmen nach inzwischen einen Auszahlungsmechanismus dafür geben soll, der rechtzeitig einsatzbereit wäre – es wird höchste Zeit.

Berlin. „Die kleinteilige, sektorspezifische Klimaschutzpolitik in Deutschland ist gescheitert. Sie sollte sich konsequent an einer sektorübergreifenden und mindestens europaweiten CO2-Bepreisung ausrichten.“ Das fordert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich der gestrigen (15. April 2024) Vorstellung des Prüfberichts durch den Expertenrat für Klimafragen. 

Erfreut zeigte sich der Verbandspräsident darüber, dass das Bundesfinanzministerium nun offenbar einen Auszahlungsmechanismus entwickelt hat, der ab dem kommenden Jahr einsatzbereit sei. „Der Erstattung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an jede Bürgerin und jeden Bürger in Form eines Pro-Kopf-Klimageldes steht nun nichts mehr im Wege. Das Klimageld ist zentral für die Akzeptanz des Klimaschutzes“, unterstrich Warnecke. 

Klimageld entscheidender Baustein für Klimaschutz

Die jährliche Überprüfung der CO2-Emissionsminderungen in jedem einzelnen Wirtschaftssektor mit anschließenden Sofortprogrammen wird den jeweiligen Besonderheiten nach Ansicht von Haus & Grund nicht gerecht. So sei es praxisfern, beispielsweise im Gebäudesektor Klimaschutzinvestitionen Jahr für Jahr detailliert steuern zu wollen.

Zudem seien die jährlichen sektorspezifischen Emissionsmessungen mit sehr viel Unsicherheit behaftet. Warnecke resümierte: „Das aktuelle Klimaschutzgesetz bildet diese Gegebenheiten überhaupt nicht ab. Das kann nur eine transparente und langfristig ausgerichtete CO2-Bepreisung mit einem Klimageld.“

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