Düsseldorf. Am 1. Januar 2020 ist es wieder so weit: Die Mietobergrenzen für öffentlich geförderte Wohnungen werden turnusgemäß an die Preisentwicklung angepasst. „Laut dem amtlichen Verbraucherpreisindex sind die Kaltmieten in NRW im Referenzzeitraum zwischen Juni 2016 und Juni 2019 um 4,06 Prozent gestiegen. Dadurch steigen jetzt auch die Mietobergrenzen für Sozialwohnungen“, erklärt Konrad Adenauer.
Die Erhöhung beträgt 14 Cent pro Quadratmeter und Monat. Beispiel: Für eine Sozialwohnung, die vor 1980 bewilligt wurde und in einer Gemeinde des untersten Mietniveaus liegt, darf der Vermieter 2020 eine Miete von bis zu 3,62 Euro pro Quadratmeter verlangen. Bislang waren es 3,48 Euro. In welches Mietniveau eine Kommune aktuell fällt, lässt sich der Tabelle in einer entsprechenden <link https: recht.nrw.de lmi owa _blank external-link-new-window internal link in current>Veröffentlichung im Ministerialblatt NRW entnehmen.
Auch Pauschalen für Instandhaltungs- und Verwaltungskosten steigen
Zugleich steigen die Pauschalen, die Vermieter für die Instandhaltungs- und Verwaltungskosten verrechnen dürfen. Der für die Entwicklung dieser Kosten maßgebliche Verbraucherpreisindex ist im Referenzzeitraum von Oktober 2016 bis Oktober 2019 um 4,84 Prozent gestiegen. Um diesen Prozentsatz wachsen nun auch die Pauschalen.
Die Höhe der Instandhaltungspauschalen richtet sich außerdem danach, in welche Altersklasse ein Gebäude fällt: jünger als 22 Jahre, 22-31 Jahre alt oder älter als 32 Jahre – je älter, desto höher der Erhaltungsaufwand. „Gebäude der Jahrgänge 1988 und 1998 fallen 2020 in die nächst höhere Altersklasse“, erinnert Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Für diese Gebäude steigen die Instandhaltungspauschalen um deutlich mehr als 4,84 Prozent.“
Die Mietobergrenzen sowie die Pauschalen für Instandhaltungs- und Verwaltungskosten erfahren turnusgemäß alle drei Jahre eine Anpassung. Wenn Vermieter eine Mietanpassung zum 1.1.2020 vornehmen möchten, müssen sie das dem Mieter bis zum 15. Dezember mitteilen. Alle Details zu den Änderungen finden sich online im entsprechenden <link file:2145 _blank download file>Info-Blatt vom Aachener Haus & Grund.
