Mietobergrenzen für Sozialwohnungen steigen

Mietobergrenzen, Instandhaltungs- und Verwaltungspauschalen für geförderten Wohnraum werden zum 1. Januar 2026 angehoben. Vermieter bestimmter Sozialwohnungen können daher zum 1. Januar 2026 die Miete anpassen. Für ihre Berechnungen der neuen Mieten benötigen sie Werte, die Haus & Grund in einem kostenlosen Infoblatt veröffentlicht hat.

Düsseldorf/StädteRegion Aachen. Am 1. Januar 2026 ist es wieder so weit: Die Mietobergrenzen für öffentlich geförderte Wohnungen werden turnusgemäß an die Preisentwicklung angepasst. Laut dem amtlichen Verbraucherpreisindex sind die Kaltmieten in NRW im Referenzzeitraum zwischen Juni 2022 und Juni 2025 um 5,34 Prozent gestiegen. Dadurch steigen jetzt auch die Mietobergrenzen für Sozialwohnungen. 

Zugleich steigen die Pauschalen, die Vermieter für die Instandhaltungs- und Verwaltungskosten verrechnen dürfen. Der für die Entwicklung dieser Kosten maßgebliche Verbraucherpreisindex ist im Referenzzeitraum von Oktober 2022 bis Oktober 2025 um 8,37 Prozent gestiegen. Um diesen Prozentsatz wachsen nun auch die Pauschalen. Diese neuen Werte hat das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung nun veröffentlicht.

Pauschalen für Instandhaltungs- und Verwaltungskosten steigen

Die Höhe der Instandhaltungspauschalen richtet sich außerdem danach, in welche Altersklasse ein Gebäude fällt: jünger als 22 Jahre, 22-31 Jahre alt oder älter als 31 Jahre – je älter, desto höher der Erhaltungsaufwand. „Gebäude der Jahrgänge 1994 und 2004 fallen 2026 in die nächst höhere Altersklasse“, erinnert Tobias Hundeshagen, Geschäftsführer von Haus & Grund Aachen.

Die Mietobergrenzen sowie die Pauschalen für Instandhaltungs- und Verwaltungskosten erfahren turnusgemäß alle drei Jahre eine Anpassung. Wenn Vermieter eine Mietanpassung zum 1. Januar 2026 vornehmen möchten, müssen sie das dem Mieter bis zum 15. Dezember schriftlich mitteilen. Alle Details zu den Änderungen finden sich online im entsprechenden Infoblatt von Haus & Grund.

Wichtige Hinweise für Vermieter

In welches der im Infoblatt angeführten Mietniveaus eine Kommune aktuell fällt, ist im Ministerialblatt NRW veröffentlicht. Die hier und im Infoblatt dargestellten Informationen gelten nicht für alle öffentlich geförderten Wohnungen, sondern ausschließlich für solche, die unter einer bestimmten Rechtslage erbaut wurden. Bevor Sie eine Mietanpassung aussprechen, prüfen Sie, ob Ihre Immobilie unter diese gesetzliche Regelung fällt. Als Mitglied von Haus & Grund Aachen/Haus & Grund Alsdorf und Umgebung nehmen Sie nötigenfalls gerne die angebotene Rechtsberatung in Anspruch.

Für die im Infoblatt genannten Informationen übernimmt Haus & Grund keine Gewähr. Diese sind jedoch vom zuständigen Ministerium für Heimat, Kommunales Bau und Digitalisierung geprüft, für korrekt befunden und zur Veröffentlichung freigegeben worden.

Download

Infoblatt Mietanpassung für öffentlich geförderte Wohnungen 2026 (PDF)

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