Mietpreisbremse: Bundesverfassungsgericht erteilt Verlängerung klare Absage

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Mietpreisbremse ist in ihrer ursprünglichen Form nicht verfassungswidrig. Das liegt nach Ansicht der Richter aber ganz wesentlich an der zeitlichen Begrenzung der Maßnahme. Die am Wochenende erst beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse scheint damit ausgeschossen. Haus & Grund fordert das sofortige Ende der Mietpreisbremse.

Karlsruhe/Berlin. „Die Mietpreisbremse kann nicht verlängert werden. Eine Verlängerung ist verfassungsrechtlich ausgeschlossen.“ Das stellte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute nach Bekanntwerden einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse fest. Danach ist die Mietpreisbremse in der ursprünglichen Form nicht verfassungswidrig.

Die Richter betonen aber, dass dies wesentlich auch an der beschränkten Geltung von fünf Jahren liege. „Die Bundesregierung muss diesen Irrweg verlassen und endlich die Voraussetzungen für Wohnungsneubau in den Ballungsgebieten verbessern“, forderte Warnecke.

Er wies zudem darauf hin, dass der <link http: www.hausundgrund-aachen.de aktuelles einzelansicht-aktuelles fatale-mietenpolitik-wird-fortgesetzt-1436 _blank external-link-new-window internal link in current>Koalitionsbeschluss vom Wochenende, den Betrachtungszeitraum der Mietspiegel von vier auf sechs Jahre auszudehnen, verfassungsrechtlich unzulässig sei. „Eine ortsübliche Vergleichsmiete, die sich aus den Mieten der vergangenen sechs Jahre zusammensetzt, entspricht nicht mehr dem nun von den Verfassungsrichtern gesetzten Rahmen“, betonte der Verbandspräsident.

Hier können Sie die <link https: www.bundesverfassungsgericht.de shareddocs entscheidungen de lk20190718_1bvl000118.html _blank external-link-new-window internal link in current>Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse sowie die <link https: www.bundesverfassungsgericht.de shareddocs pressemitteilungen de bvg19-056.html _blank external-link-new-window internal link in current>Presseinformation des Gerichts dazu nachlesen.

 

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind daher nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann ein Rechtsberater Ihres Haus & Grund-Ortsvereins mit Ihnen als Mitglied erörtern. Die rechtsanwaltliche Beratung durch Ihren Ortsverein ist in der Regel in der Mitgliedschaft enthalten, es fallen keine anwaltlichen Gebühren an.

 

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