Aachen. Im Mai wird die NRW-Finanzverwaltung die Grundeigentümer im Land darüber informieren, dass sie zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine zusätzliche Steuererklärung abgeben müssen. „In dieser sogenannten Feststellungserklärung werden die Daten abgefragt, die als Grundlage für die komplizierte Berechnung der neuen Grundsteuer dienen“, erklärt Prof. Dr. Peter Rasche, Vorstandsvorsitzender des Aachener Haus & Grund. Sein Rat: „Eigentümer sollten sich schon jetzt darauf vorbereiten, denn es geht um viele Daten, die man nicht einfach so im Kopf hat.“
Benötigt werden beispielsweise die Gemarkung und das Flurstück des Grundstücks, die aus dem Grundbuch hervorgehen. Neben persönlichen Daten zum Steuerzahler wie der Steueridentifikationsnummer wird auch die sogenannte Einheitswertnummer benötigt. Sie findet man im Grundabgabenbescheid. Zudem wird der Bodenrichtwert gebraucht. Er kann online recherchiert werden unter www.boris.nrw.de. Auch die Fläche des Grundstücks, die Wohnfläche bzw. die Nutzfläche in Quadratmetern sind gefragt. Hinzu kommt das Jahr der Bezugsfertigkeit und einer eventuell erfolgten Kernsanierung.
Digitale Steuererklärung gefordert: Was tun Menschen ohne Internet?
Der Geschäftsführer des Aachener Haus & Grund, Tobias Hundeshagen, erläutert: „Für alle Angaben gilt der Zustand zum Stichtag 1. Januar 2022.“ Die Steuererklärung ist digital über das Online-Finanzamt ELSTER abzugeben. „Wer noch kein Benutzerkonto für ELSTER hat, sollte sich frühzeitig darum kümmern“, sagt Hundeshagen. „Die Registrierung bei ELSTER ist umständlich und beinhaltet die Zusendung einer AktivierungsID per Post. Damit sind Bearbeitungszeiten bei den Finanzämtern verbunden.“ Anleitung und Hilfestellung gibt es unter www.elster.de.
Für die Abgabe der Erklärung darf auch das Benutzerkonto naher Angehöriger genutzt werden, hilfreich etwa für Senioren ohne Internet. Wer die Steuererklärung nicht digital abgeben kann, muss beim Finanzamt einen Härtefallantrag stellen, um Papierformulare zu bekommen. Der Aachener Haus & Grund hilft Mitgliedern dabei mit einem Musterantrag. „Wer einen Steuerberater mit der Steuererklärung beauftragen möchte, sollte sich wegen des absehbaren Nachfrageansturms frühzeitig darum kümmern“, rät Prof Rasche. „Bei Wohnungseigentümern darf auch die Hausverwaltung den Papierkram übernehmen.“ Die Erhebung der Grundsteuer nach dem neuen Modell startet zum 1. Januar 2025.
Informationsblatt beantwort viele Fragen
Rechtsanwalt Hundeshagen verweist darüber hinaus auf das immer aktuell gehaltene Informationsblatt Grundsteuerreform in NRW: „Viele typische Fragen werden beantwortet und hilfreiche Links aufgezeigt!".
In jedem Fall gilt es Ruhe zu bewahren: Die Frist zur Abgabe der Steuerklärung beginnt erst am 01. Juli 2022. Eine frühere Abgabe der Steuererklärung ist nicht möglich.
Das Informationsblatt finden Sie unter der Rubrik: Service/Informationsblätter
Und selbstverständlich steht Ihnen der Aachener Haus & Grund für alle weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
