Neue Heizungsregeln: Bundeskabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz

Die Bundesregierung möchte die umstrittene Heizungsgesetzgebung der Vorgängerregierung ändern. Das hierfür geplante Gebäudemodernisierungsgesetz ist jetzt vom Kabinett beschlossen worden. Es stellt die Wahlfreiheit bei der Auswahl der Heizungstechnologie wieder her, sieht aber auch neue Belastungen für Vermieter vor. Zudem kommen Änderungen bei Energieausweisen.

Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (13. Mai 2026) den Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Das Gesetz soll die Vorschriften aus dem hoch umstrittenen sogenannten Heizungsgesetz der Vorgängerregierung zurücknehmen. So entfällt die Vorschrift, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Hauseigentümer sollen die freie Auswahl haben, für welche Heizungstechnologie sie sich entscheiden. Neben Wärmepumpe, Hybrid-, Biomasse- und Pelletheizungen, Solarthermie und Stromdirektheizung sowie Fernwärme/Nahwärme soll auch wieder eine Öl- oder Gasheizung eigenbaut werden dürfen.

Generelle Betriebsverbote für bestimmte Heizungstypen sollen ebenfalls entfallen. Zugleich sollen jedoch die Brennstoffe neuer Öl-, Gas- und Flüssiggasheizungen schrittweise klimafreundlicher werden. Hierfür soll eine sogenannte Biotreppe gelten: Ab 2029 müssen sich demnach mindestens 10 Prozent erneuerbare Stoffe in den Brennstoffen finden, welche die Versorger liefern – das kann durch Beimischung von Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder verschiedener Wasserstoffsorten geschehen. In den Folgejahren soll der grüne Anteil im Brennstoff dann sukzessive ansteigen, ab 2030 sind 15 Prozent vorgesehen, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.

Vermietern droht stärkere Belastung

Begleitend dazu soll die Bundesförderung für den Heizungsaustausch bis 2029 gesichert werden. Außerdem sollen parallel zu den neuen Heizungsvorschriften die Regelungen im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) geändert werden: Vermieter, die in ihr Mietobjekt eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen lassen, müssen demnach ab 2028 die Hälfte der Gasnetzentgelte und CO2-Kosten ihrer Mieter übernehmen. Ab 2029 sollen sie obendrein die Hälfte der Mehrkosten für die Beimischung der erneuerbaren Brennstoffe gemäß der Biotreppe tragen. So werden neue Gas- und Ölheizungen durch die Reform zwar wieder möglich, für vermieteten Wohnraum jedoch unattraktiver.

Gleichzeitig dient das Gebäudemodernisierungsgesetz dazu, die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Dabei soll nicht über die EU-Anforderungen hinausgegangen werden. Sie sehen unter anderem Veränderungen beim Energieausweis vor, der sich stärker an der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes orientieren soll. Die Berechnungsgrundlagen und die Energieeffizienzklassen werden geändert. Ein Energieausweis soll zudem künftig auch bei Vertragsverlängerungen notwendig sein. Der Gesetzentwurf geht jetzt ins parlamentarische Verfahren, eine Verabschiedung ist noch vor der Sommerpause geplant. Der Zentralverband Haus & Grund Deutschland begleitet den Gesetzgebungsprozess und setzt sich für Anpassungen ein, um zusätzliche Belastungen für Vermieter zu vermeiden.

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