Düsseldorf. Das Land NRW legt ein neues Förderprogramm auf: „Zuschuss Mieterstrom NRW 2023“. Eigentümer von Häusern mit Sozialwohnungen sollen darüber Zuschüsse für die Installation von Solaranlagen bekommen, welche den Strom direkt an die im Haus lebenden Mieter liefern. Diese sogenannten Mieterstrom-Anlagen sind sinnvoll, da mit im Haus selbst verbrauchtem Strom hohe Stromkosten eingespart werden können, während der Verkauf des Stroms ins öffentliche Netz nur eine geringe Einspeisevergütung bringen würde.
Konkret gewährt das neue Programm Zuschüsse für technische Installationen und vorbereitende Maßnahmen, die an Dach oder Fassade die Installation von Solarpanelen in technischer oder statischer Hinsicht ermöglichen oder eine Kombination der Solaranlage mit einem Gründach erlauben. Bis zu 2.500 Euro Zuschuss sind möglich, die genaue Höhe richtet sich nach der Anzahl der Wohnungen im Gebäude. Gefördert werden nur Häuser, in denen es mindestens eine Sozialwohnung gibt.
Mieterstrom in NRW: Zuschüsse für Neubau und Modernisierung erhältlich
Die Zuschüsse gibt es für Neubauvorhaben ebenso wie bei Modernisierungsprojekten an Bestandsgebäuden. Daher können auch Objekte gefördert werden, die vor dem Jahr 2023 eine Bewilligung aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen bekommen haben. Modernisierungen können mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Wer die Zuschüsse in Anspruch nehmen möchte, kann den Antrag bei der Kreisverwaltung oder in kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung stellen.
Die 10 Millionen Euro für den Fördertopf kommen aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Krisensituation – schließlich sollen die Solarzellen mit günstigem Mieterstrom den Mietern im sozialen Wohnungsbau dabei helfen, die Energiekrise zu überwinden. Außerdem ist NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (MdL, CDU) überzeugt: „Das steigert die Akzeptanz für klimagerechtes Bauen und Wohnen. Damit gestalten wir die Modernisierung von Wohngebäuden mit den Eigentümern und Mietern, nicht gegen sie. Anreize statt Verbote ist unser Kompass.“
Zuschuss Mieterstrom NRW 2023: Was genau gefördert wird
Das Ministerium hat außerdem näher umrissen, welche vorbereitenden Arbeiten genau förderfähig sind: Dazu zählen Errichtung, Umbau oder Erweiterungen der Hauselektrik, die notwendig sind, um den von einer PV-Anlage erzeugten Strom für das Gebäude nutzen zu können. Hierzu gehören unter anderem die Messplätze sowie die Erneuerung oder Verstärkung bestehender Haus- und Wohnungsanschlüsse.
Aber auch die Verkabelung und die damit einhergehenden Arbeitsaufwände, Steuereinrichtungen für den Betrieb der Anlage, etwa in Verbindung mit einer Wärmepumpe, zählen dazu. Auch stationäre elektrische Batteriespeicher und das zu ihrem Betrieb erforderliche Steuer- und Regelsystem oder bauliche Maßnahmen für die Einbringung der Installation in den Gebäuden sind förderfähig.