NRW fördert E-Ladepunkte für Eigentumswohnungen und Mietshäuser

Das Land NRW möchte der Elektromobilität auch auf Stellplätzen und in Garagen von Mietshäusern und Wohnungseigentumsanlagen zum Erfolg verhelfen. Eigentümer, Vermieter oder auch deren Mieter können daher über das Programm progres.nrw Zuschüsse erhalten. Hier erklären wir, was genau zu welchen Bedingungen gefördert wird und informieren zum Antragsverfahren.

Düsseldorf/ Aachen. Wohnungseigentümer und private Vermieter können vom Land NRW eine Förderung bekommen, wenn Sie einen Ladepunkt für ein Elektrofahrzeug am zugehörigen Stellplatz oder in der Garage einrichten. Darauf weist das NRW-Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie jetzt hin. Gezahlt wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 1.000 Euro pro Ladepunkt bzw. maximal bis zu der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn mindestens vier Stellplätze auf einmal eine Ladestation bekommen, kann der Netzanschluss mit bis zu 40 Prozent oder 15.000 Euro gefördert werden.

Wer eine neue PV-Anlage errichtet, um den Strom für den Ladepunkt zumindest zum Teil selbst zu erzeugen, bekommt sogar 1.500 Euro Zuschuss. Wichtige Bedingung: Die Ladestation muss unter allen Umständen mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Wer also keine PV-Anlage zur Versorgung der Ladestation nutzen bzw. errichten kann, muss einen Grünstrom-Liefervertrag vorlegen können, über welchen die Versorgung des Ladepunkts mit Ökostrom gewährleistet wird.

Die Förderung gibt es für zahlreiche Maßnahmen, die zur Schaffung von Ladeinfrastruktur anfallen können: Nicht nur die Beschaffung der Ladesäule oder Wallbox selbst, sondern auch deren Montage und Inbetriebnahme sowie der Netzanschluss oder die gegebenenfalls erforderliche Ertüchtigung des bereits vorhandenen Anschlusses. Auch Tiefbau, Fundament und Wiederherstellung der Oberfläche sind förderfähig, ebenso wie ein angeschlagenes Kabel, die Leistungselektronik und Authentifizierung- oder Bezahlsysteme werden gefördert.

Wichtige Informationen zu Förderung und Antragsverfahren

Wenn mehrere Ladepunkte zugleich errichtet werden, ist auch ein Lastenmanagement  bzw. Energiemanagementsystem förderfähig. Alle förderfähigen Kosten des Projekts müssen sich auf mindestens 500 Euro belaufen, damit der Zuschuss gezahlt werden kann (Bagatellgrenze). Für Installation/Aufbau der Lademöglichkeit muss ein Fachbetrieb unter Beachtung der Ladesäulenverordnung beauftragt werden. Dabei ist zuerst ein Kostenvoranschlag einzuholen, dann die Förderung zu beantragen.

Erst, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt, darf das Unternehmen mit dem Bau beauftragt werden. Auch Mieter können die Förderung bekommen. Nicht gefördert wird dagegen die Ladeinfrastruktur für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus bzw. Reihenhaus. Auch gewerblich vermietete Immobilien können den Zuschuss nicht erhalten. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg, Anträge können bis zum 30.06.2024 über deren Website gestellt werden.

Haus & Grund Aachen begrüßt die Förderung: „Die Elektromobilität erfreut sich wachsender Beliebtheit. Mit diesem Förderprogramm wird es auch für Mieter und Wohnungseigentümer leichter möglich, sich ein Elektrofahrzeug anzuschaffen“, meint Geschäftsführer Tobias Hundeshagen. Weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es hier. Fragen zum Förderprogramm beantwortet die Landesregierung unter Telefon 0211 / 837-1928 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr).

zurück zum News-Archiv