Öffentliche Wohnraumförderung: Bund spendiert 9 Milliarden Euro

Die öffentliche Wohnraumförderung ist angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen für den Neubau von Wohnungen aktuell besonders wichtig. Nordrhein-Westfalen hat in den letzten Jahren gezeigt, wie die Förderung zum Rettungsanker für viele Bauprojekte werden kann. Der Bund hat jetzt bekannt gegeben, auch in Zukunft hohe Beträge dafür beizusteuern.

Berlin. Der Bund stellt den Ländern in den kommenden beiden Jahren insgesamt 9 Milliarden Euro für die öffentliche Wohnraumförderung zur Verfügung. Das hat das Bundesbauministerium kürzlich mitgeteilt. „Die Mittel für das Junge Wohnen werden wir ab 2027 auf dann eine Milliarde Euro jährlich verdoppeln. Damit wollen wir die Trendwende bei den Sozialwohnungen schaffen und den Bestand an bezahlbaren Wohnungen Schritt für Schritt wieder erhöhen“, sagte Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD), nachdem sie die Verwaltungsvereinbarung zum sozialen Wohnungsbau für die nächsten beiden Jahre unterzeichnet hatte.

Dass diese Vereinbarung, auf deren Grundlage der Bund den Ländern Geld zu ihrer öffentlichen Wohnraumförderung beisteuert, gleich für zwei Jahre abgeschlossen wird, ist ein Novum. „Das schafft Planungssicherheit und reduziert für Bund und Länder den Verwaltungsaufwand deutlich“, erklärte Hubertz die Neuerung. Sie kündigte zudem an, Bund und Länder wollten in den Jahren 2026 und 2027 gemeinsam auf die Effizienz der eingesetzten Gelder achten. „Wir haben uns mit den Ländern darüber verständigt, das serielle, modulare und systemische Bauen nun verstärkt auch im sozialen Wohnungsbau zu fördern, denn das spart Zeit und Geld“, ergänzte Hubertz.

Öffentliche Wohnraumförderung wird ausgeweitet

Hintergrund: Der soziale Wohnungsbau ist Aufgabe der Länder, welche ihre Wohnraumförderung in Eigenregie organisieren. Der Bund stellt ihnen dafür aber seit Jahren Gelder zur Verfügung. Nordrhein-Westfalen verwendet diese Gelder auch seit langem vollständig für seine öffentliche Wohnraumförderung, was in der Vergangenheit nicht in allen Ländern eine stets gelebte Praxis war. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen für den vielerorts dringend benötigten Wohnungsneubau kommt der öffentlichen Wohnraumförderung gegenwärtig eine besonders hohe Bedeutung zu. Dies betonte auch das Bundesbauministerium in seiner Pressemitteilung zur neuen Verwaltungsvereinbarung.

„Im Jahr 2024 wurden von den Ländern insgesamt rund 62.000 Wohneinheiten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gefördert“, teilte das Ministerium mit. „Das waren rund 51 Prozent mehr als in 2022 und rund 25 Prozent mehr als im Vorjahr – und das trotz gestiegener Bau- und Finanzierungskosten und sinkender Baugenehmigungen im Gesamtmarkt.“ In den kommenden Jahren solle der soziale Wohnungsbau durch den Bund noch verstärkt unterstützt werden: Bis zum Jahr 2029 ist eine Rekordsumme von 23,5 Milliarden Euro für diesen Zweck vorgesehen. „Zusammen mit den Mitteln der Länder steht so erfahrungsgemäß eine mehr als doppelt so hohe Summe zur Verfügung“, zeigte sich das Ministerium zuversichtlich.

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