Düsseldorf. Die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2025 einen neuen Rekordumfang erreicht: Insgesamt wurden 2,37 Milliarden Euro Fördergeld für insgesamt 13.356 Wohnungen bewilligt. Das haben das NRW-Bauministerium und die NRW.BANK gestern (2. Februar 2026) mitgeteilt. Demnach konnte dabei die Zahl neuer öffentlich geförderter Mietwohnungen – früher sprach man von Sozialwohnungen – gegenüber dem Vorjahr um 20 Prozent auf 8.037 gesteigert werden. Das sei der beste Wert seit 20 Jahren, heißt es in der Pressemitteilung.
Die Fördermittel wurden vollständig ausgeschöpft, was als Beleg für die hohe Attraktivität der gewährten Konditionen betrachtet werden kann. Mit rund 1,8 Milliarden Euro floss ein Großteil der Fördermittel in die Schaffung neuer Mietwohnungen. Das bedeutet, dass der Bau der durchschnittlichen öffentlich geförderten Mietwohnung letztes Jahr mit 228.294 Euro gefördert wurde. Das ist sehr viel Geld, allerdings auch 3,4 Prozent weniger als noch im Vorjahr. Die öffentliche Wohnraumförderung bemüht sich dabei nicht nur um die Schaffung neuer geförderter Mietwohnungen.
Durch die Förderung von Verlängerungen der Mietpreisbindung bestehender öffentlich geförderter Wohnungen konnte der Rückgang der mietpreisgebundenen Wohnungen auch 2025 etwas gebremst werden. Insgesamt konnten so im letzten Jahr 1.407 Wohneinheiten in der Mietpreisbindung gehalten und 325 Bestandswohnungen zusätzlich in die Mietpreisbindung gebracht werden. Insgesamt gab es 2024 in NRW noch rund 464.000 mietpreisgebundene Wohnungen, 10.900 weniger als im Vorjahr (-2,3 Prozent).
Fördermilliarden bremsen Schwund bei öffentlich geförderten Mietwohnungen
Die sinkende Zahl an öffentlich geförderten Mietwohnungen – im allgemeinen Sprachgebrauch häufig noch immer als „Sozialwohnung“ bezeichnet – ist seit vielen Jahren ein bundesweiter Trend. NRW ist traditionell eine Hochburg des öffentlich geförderten Wohnungsbaus (der dafür gängige Begriff „sozialer Wohnungsbau“ wird zur Vermeidung einer Stigmatisierung und irreführender Assoziationen mit Plattenbausiedlungen heute nicht mehr gebraucht): Rund 40 Prozent der noch etwa 1,05 Millionen mietpreisgebundenen Wohnungen in Deutschland befanden sich 2024 in Nordrhein-Westfalen.
Das hat auch damit zu tun, das NRW den sinkenden Trend zumindest abmildern konnte. „Während der Bestand zwischen 2005 und 2015 in jedem Jahr durchschnittlich um rund 3,8 Prozent abnahm, flachte sich der Rückgang danach ab und lag 2024 bei 2,1 Prozent“, schreibt das NRW-Bauministerium hierzu.
„Mit der nordrhein-westfälischen Wohnraumförderung bremsen wir den Trend aktiv – 94 Kommunen konnten 2024 gegenüber 2023 ihre Bestände aufbauen, in 34 weiteren Kommunen stabilisierte sich der Bestand“, berichtete NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU). So waren etwa für Bielefeld und Oberhausen zuletzt gewachsene Bestände an öffentlich geförderten Wohnungen zu verzeichnen. Der öffentlich geförderte Mietwohnungsbau ist allerdings nur eine wesentliche Säule der öffentlichen Wohnraumförderung. Die andere wichtige Komponente ist die Wohneigentumsförderung.
Eigentumsförderung mit attraktiven Konditionen
Auch in diesem Bereich sind im Jahr 2025 die bereitgestellten Mittel vollständig abgeschöpft worden. Insgesamt 222 Millionen Euro unterstützen zusammen 1.369 Wohneigentumsprojekte. In dieser Zahl sind neben Neubauprojekten und Bestandskäufen auch geförderte Modernisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Dabei flossen mit 64 Prozent fast zwei Drittel der Mittel in die Förderung für den Kauf von Bestandsgebäuden. Das unterstreicht die in Zeiten hoher Baukosten erhebliche Bedeutung der Wohneigentumsbildung durch Bestandskäufe.
„Der Bestandserwerb und das dahinterstehende Prinzip ‚Jung kauft alt‘ trägt dazu bei, dass bestehender Wohnraum optimal genutzt und Leerstände vermieden werden“, betonte Ina Scharrenbach. „Auch das ist ein aktiver Beitrag der öffentlichen Wohnraumförderung zum Klimaschutz.“ Überhaupt hat sich auch die Modernisierungsförderung in den letzten Jahren zu einer starken Säule der öffentlichen Wohnraumförderung entwickelt. Im Jahr 2025 wurden insgesamt rund 300 Millionen Euro für Modernisierungen von 2.218 Mietwohnungen und Wohnplätzen bewilligt (7,5 Prozent weniger als im Vorjahr).
Dabei ist der Anteil der öffentlich geförderten Mietwohnungen in der Modernisierung um 10 Prozent gewachsen. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach betonte: „Neben der Steigerung der Wohnqualität von Wohngebäuden, beispielsweise durch eine Verbesserung der Barrierefreiheit, tragen die Modernisierungsmaßnahmen insbesondere auch zur Einsparung von CO2 bei – und das alles unter Sicherung der Bezahlbarkeit der Mieten.“ Die Ausgestaltung der öffentlichen Wohnraumförderung für 2026 ist heute (3. Februar 2026) Gegenstand einer ministeriellen Verbändeanhörung, bei der Haus & Grund Rheinland Westfalen sich wie immer im Sinne der Eigentümer einbringt.
