Öffentliche Wohnraumförderung: NRW.Bank verzichtet auf Zinserhöhungen

Eigentlich darf die NRW.Bank für ihre Förderdarlehen aus öffentlichen Mitteln jedes Jahr die Zinsen erhöhen. In der Praxis verzichtet sie jedoch schon seit Jahren darauf – und dabei soll es auch bleiben. Die NRW.Bank hat jetzt mitgeteilt, die Zinsen auch in den kommenden drei Jahren stabil halten zu wollen. Das schafft Planungssicherheit für Mieter und Eigentümer gleichermaßen.

Düsseldorf/Aachen. Bis zum Jahr 2025 möchte die NRW.Bank die Zinsen für ihre Darlehen der öffentlichen Wohnraumförderung nicht mehr anpassen. Das hat die Bank dem Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen jetzt mitgeteilt. Die betroffenen Darlehensnehmer möchte man im Oktober direkt darüber informieren. Mit der Maßnahme trage die NRW.Bank zu einer Stabilisierung der Mieten in der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen bei und schaffe Planungssicherheit für Eigentümer und Mieter, teilte die Bank mit.

Haus & Grund Aachen sieht es genauso. „Wir begrüßen diesen Schritt der NRW.Bank“, kommentierte Geschäftsführer Tobias Hundeshagen die Entscheidung. „Die Planungssicherheit freut alle Eigentümer, die in öffentlich geförderten Wohnraum investiert haben und gibt zudem ihren Mietern die Sicherheit langfristig stabiler Mieten.“

Eigentlich wäre eine jährliche Zinserhöhung erlaubt. So steht es im Gesetz zur öffentlichen Wohnraumförderung (WFNG NRW). Dabei darf die NRW.Bank einen Aufschlag verlangen, der einer Erhöhung der Durchschnittsmiete um 5 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche entspricht. In der Praxis hat sie aber schon seit dem Jahr 2016 auf diese Zinsanpassungen verzichtet.

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