Ökonomisch ist die Mietpreisbremse gescheitert

Für das Bundesverfassungsgericht geht die Mietpreisbremse in Ordnung – das zeigt eine gestern (17. Februar 2026) gefällte Entscheidung. Darin wurde die Mietpreisbremse als angesichts der Marktlage „geeignet und erforderlich“ sowie als „verhältnismäßig“ eingestuft. Das Urteil ist eine Hiobsbotschaft für den Wohnungsmarkt: Das Vermieten wird zunehmend zum wirtschaftlichen Risiko.

Berlin. „Ein einfacher Blick auf den Wohnungsmarkt zeigt es deutlich: Die Mietpreisbremse ist gescheitert – unabhängig davon, wie sie juristisch bewertet wird.“ So kommentierte der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Dr. Kai Warnecke, gestern (17. Februar 2026) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az.: BvR 183/25). Er prognostiziert, dass sich bei Fortsetzung der Regulierungspolitik die Verhältnisse dramatisch verschärfen werden. 

„Eine wirtschaftlich einigermaßen tragfähige Vermietung ist für Privatpersonen unter den aktuellen Bedingungen kaum noch möglich. Die Mietenpolitik der vergangenen elf Jahre stößt all jenen vor den Kopf, die ihr Leben lang gespart haben und Wohnraum zur Verfügung stellen.“ Die Politik der zunehmenden Mietenregulierung ist nach Ansicht des Verbandes nicht nur ein existenzielles Problem für private Vermieter. Sie stellt auch Mieter und Wohnungsuchende vor immer größere Herausforderungen. 

„Die, die eine Wohnung haben und behalten wollen, sind fein raus. All diejenigen, die eine neue Wohnung suchen und nicht auf ein dichtes Kontaktnetzwerk in einer Stadt zurückgreifen können, sind auch Leidtragende dieser Regulierungspolitik“, stellte Warnecke fest. Dem könne nur mit zusätzlichem Wohnraum begegnet werden. Eine Regulierung, die Knappheit verwalte, ersetze keine Bau- und Investitionsoffensive.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind daher nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann ein Rechtsberater Ihres Haus & Grund-Ortsvereins mit Ihnen als Mitglied erörtern.
Die rechtsanwaltliche Beratung durch Ihren Ortsverein in Aachen und Alsdorf ist in der Mitgliedschaft enthalten, es fallen keine anwaltlichen Gebühren an.

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