Alsdorf//Städteregion Aachen. Wer als Eigenheimbesitzer seinen Garten mit einem Pool aufwerten möchte, der sollte sich zunächst über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Das rät der Eigentümerverein Haus & Grund Aachen. „Grundsätzlich brauchen Schwimmbecken mit einem Fassungsvermögen von bis zu 100 Kubikmetern in Nordrhein-Westfalen keine Baugenehmigung“, erklärt Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Dr. Peter Rasche. „Das gilt allerdings nur, wenn der Pool höchstens eine aufblasbare Überdachung hat. Sobald eine feste Überdachung oder ein Fassungsvermögen von mehr als 100 Kubikmetern geplant ist, braucht man eine Baugenehmigung. Die Bauvorlage kann man dabei aber selbst erstellen.“
All dies gilt jedoch nur im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. „In einem bauplanungsrechtlichen Außenbereich sind Schwimmbecken nur im Einzelfall und unter eng gesteckten Bedingungen zulässig“, ergänzt Tobias Hundeshagen, Geschäftsfüher von Haus & Grund Aachen. Wer einen Pool im Garten plant, sollte also zunächst recherchieren, ob für das eigene Grundstück ein Bebauungsplan gilt. Hierbei hilft in der Regel die Website der Kommune weiter. Liegt ein Bebauungsplan vor, dann ist ein genauer Blick in das Dokument nötig: Es kann Vorschriften darüber enthalten, in welchen Bereichen ein Pool zulässig ist und wie viel Fläche damit überbaut werden darf. „Diese Vorgaben muss man auch dann einhalten, wenn man keine Baugenehmigung braucht“, erläutert Volljurist Hundeshagen.
Müssen für einen Pool im Garten Abstandsflächen beachtet werden?
Der Baurechtsexperte erinnert außerdem daran, dass es in manchen Gemeinden örtliche Gestaltungssatzungen gibt. Auch deren Vorschriften sind bei der Planung eines Pools zu berücksichtigen. „An speziellen Standorten wie beispielsweise im Naturschutzgebiet, Wasserschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet braucht man für einen Pool mitunter eine spezielle Genehmigung“, stellt Prof. Dr. Dr. Peter Rasche fest und ergänzt: „Sofern Denkmalschutz besteht, kann eine Erlaubnis von der Denkmalschutzbehörde erforderlich sein.“ Außerdem stellt sich zwangsläufig die Frage, welchen Abstand ein Pool zum Nachbargrundstück einhalten muss. Die Antwort hängt davon ab, was konkret geplant ist.
„Ein ebenerdiges, also komplett in den Boden eingelassenes Schwimmbecken ohne Überdachung löst keine Abstandsflächen aus“, erklärt Tobias Hundeshagen. „Ragt der Beckenrand mehr als einen Meter aus dem Boden heraus, sind dagegen bestimmte Abstände zum Nachbargrundstück einzuhalten. Gleiches gilt für eine Badeplattform oder ähnliche Einrichtung am Pool, die von Menschen betreten werden kann und mehr als einen Meter hoch ist.“ Auch eine feste Überdachung, die mehr als zwei Meter hoch ist, kann Abstandsflächen erforderlich machen. Hauseigentümer finden im Bauportal.NRW ein Online-Tool, mit dem sich prüfen lässt, ob ein Pool im eigenen Garten genehmigungspflichtig ist. Dort sind auch alle relevanten Vorschriften zur Einsicht verlinkt: https://bauportal.nrw/schwimmbecken-bauen-nordrhein-westfalen.
