Wiesbaden. Die Einnahmen des deutschen Fiskus aus der Erbschaftsteuer sowie der Schenkungsteuer sind im vergangenen Jahr auf ein neues Rekordhoch geklettert: 13,3 Milliarden Euro kamen insgesamt zusammen. Damit ist das Steueraufkommen aus diesen beiden Steuern gegenüber dem Vorjahr um 12,3 Prozent gestiegen. Das hat das Statistische Bundesamt gestern (3. September 2025) mitgeteilt. Im Jahr 2017 hatten die Einnahmen noch bei 6,3 Milliarden Euro gelegen, seitdem sind sie jedes Jahr gestiegen.
Dabei spülte die Erbschaftsteuer letztes Jahr mit 8,5 Milliarden Euro 9,5 Prozent mehr Geld in die Staatskasse als im Vorjahr. Nach einem Zwischenhoch mit 9,0 Milliarden Euro im Jahr 2021 waren die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer in den Jahren 2022 und 2023 jeweils leicht zurückgegangen. Die Einnahmen aus der Schenkungsteuer steigen dagegen seit dem Jahr 2019 kontinuierlich und erreichten im letzten Jahr mit 4,8 Milliarden Euro einen neuen Höchstwert. Das bedeutet ein Plus von 17,8 Prozent.
Deutlich mehr Grundvermögen mit Erbschaftsteuer belegt
Gegenüber dem Jahr 2021 haben sich die Einnahmen aus der Schenkungsteuer sogar mehr als verdoppelt, damals lag das Volumen noch bei 2,1 Milliarden Euro. Das im vergangen Jahr durch Erbschaft- und Schenkungsteuer besteuerte Vermögen hatte ein Gesamtvolumen von 113,2 Milliarden Euro. Das war 6,8 Prozent weniger als im Vorjahr, das allerdings auch einen Höchstwert markiert hatte. Grund für den Rückgang war vor allem, dass 27,9 Prozent weniger Betriebsvermögen an die nächste Generation übertragen wurde.
Das übertragene Grundvermögen ist zugleich allerdings um 1,7 Prozent gestiegen – insgesamt wurden bebaute und unbebaute Grundstücke im Wert von 46,4 Milliarden Euro vererbt und verschenkt. Davon entfielen 27,4 Milliarden Euro auf Erbschaften und Vermächtnisse, das sind 4,0 Prozent mehr als im Vorjahr. Verschenkt wurde Grundvermögen im Gesamtwert von 19,0 Milliarden Euro und damit 1,4 Prozent weniger als im Vorjahr. Aus Sicht des Immobilieneigentums ist diese Entwicklung bedenklich.
Freibeträge nicht mehr auf zeitgemäßem Niveau
Die Beobachtung, dass immer mehr Grundvermögen mit Erbschaftsteuer belastet wird, hat zwei Gründe. Einer sind die Freibeträge, die enge Verwandte bei der Erbschaftsteuer wie auch der Schenkungsteuer haben: 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder, 200.000 Euro für Enkel. Diese Freibeträge sind seit dem Jahr 2009 unverändert geblieben, obwohl Immobilien seither erheblich im Wert gestiegen sind. So ist inzwischen auch Omas kleines Häuschen oft nicht mehr ganz steuerfrei zu erben.
Hinzu kommt, dass im Jahr 2022 die Regelungen zur Bewertung der Immobilien für die Erbschaft- und Schenkungsteuer geändert wurden (wir berichteten). Diese Neuerung sorgte angesichts der gestiegenen Immobilienwerte bei vielen Immobilien für eine höhere Bewertung. Beides hat dazu geführt, dass die Erbschaftsteuer sowie die Schenkungsteuer immer öfter auch für kleinere Objekte im engsten Familienkreis fällig werden und damit den generationenübergreifenden Vermögensaufbau in der Mitte der Gesellschaft behindern.
Bayern will Erbschaftsteuer reformieren
Dabei ist gerade für weniger gut Betuchte ein Vermögensaufbau über Generationengrenzen hinweg notwendig. Haus & Grund Rheinland Westfalen spricht sich vor diesem Hintergrund schon länger dafür aus, die 15 Jahre alten Freibeträge zu erhöhen, um sie wieder der Realität anzupassen. Wie berichtet ist gegen die Erbschaftsteuer aktuell auch ein vom Freistaat Bayern angestrengtes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Bayern hat außerdem eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer vorgeschlagen.
Dann könnten die Länder jeweils selbst die Höhe der Freibeträge, eventuell aber auch Steuersätze und Bewertungsregeln festlegen. Das wäre nicht unproblematisch für Eigentümer, die in verschiedenen Bundesländern Eigentum haben, welches dann im Erbfall unterschiedlich bewertet werden würde. Die Planung der Vermögensweitergabe würde für solche Eigentümer jedenfalls deutlich komplizierter. Bevor die Debatte richtig Fahrt aufnimmt, bleibt aber erstmal abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird.
