Berlin. Die Bundesregierung möchte dafür sorgen, dass Notare, Gerichte und Behörden untereinander künftig Dokumente nicht mehr per Post, sondern digital austauschen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zum elektronischen Notar-Verwaltungs-Austausch, kurz „eNoVA“, hat das Bundeskabinett gestern (5. November 2025) beschlossen. Das Gesetz schafft mit einem verpflichtenden gemeinsamen Dateistandard die Grundlage für den digitalen Dokumentenverkehr und soll damit die Abwicklung von Rechtsgeschäften vereinfachen und beschleunigen, wie das Bundesjustizministerium mitteilt.
„Geringere Auslagen und automatisierte elektronische Datenverarbeitung werden zu jährlichen Einsparungen von rund 14 Millionen Euro führen“, erwartet das Ministerium laut einer Pressemitteilung vom Mittwoch (5. November 2025). Von der Reform soll insbesondere die Abwicklung von Grundstücks- bzw. Immobilienkäufen vereinfacht, beschleunigt und auch preisgünstiger werden. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums beurkunden die Notare in Deutschland mehr als eine Million Immobilienkaufverträge im Jahr. Dabei müssen Notare, Gerichte und Behörden zahlreiche Dokumente und Informationen austauschen.
Digitalisierung soll Käufern Bereitstellungszinsen teilweise ersparen
„Dies erfolgt bisher weitgehend aufwendig in Papierform und auf dem Postweg“, stellt das Ministerium fest. Das kostet Zeit – und Zeit ist Geld für die Immobilienkäufer. Denn während der Verkaufsprozess abgewickelt wird, ist in der Regel ein Immobiliendarlehn von einer Bank für den Käufer bereitgestellt, aber noch nicht abgerufen – wodurch Bereitstellungszinsen in nicht unerheblicher Höhe anfallen. Die schnellere Abwicklung von Immobilientransaktionen kann also über eingesparte Zinsen für die Käufer bares Geld sparen: Insgesamt etwa 35 Milliarden Euro im Jahr beträgt das Einsparpotenzial nach Berechnungen des Ministeriums.
„Der bisher papierbasierte Austausch zwischen Notariaten, Behörden und Gerichten bindet unnötig Ressourcen, die an anderer Stelle sinnvoller gebraucht werden“, erklärte Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig die Gesetzesinitiative. „Mit diesem Gesetzentwurf gehen wir einen weiteren Schritt in die digitale Zukunft unseres Rechtsstaats.“ Geplant ist eine schrittweise Einführung der neuen digitalen Prozesse, die in großen Teilen bereits Anfang 2027 umgesetzt sein soll. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf wird jetzt an Bundesrat und Bundestag zur Beratung weitergegeben.
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