Schützt die Schwiegermutter vor der Spekulationssteuer?

Sie wird nach ihrem Zweck oft Spekulationssteuer genannt: Jene Regelung, die vorschreibt, dass der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie als Einkommen zu versteuern ist, wenn man die Immobilie weniger als zehn Jahre nach dem Erwerb verkauft und sie inzwischen nicht selbst genutzt hat. Gilt die kostenlose Überlassung an die Schwiegermutter als Selbstnutzung?

München. Die mietfreie Überlassung einer Immobilie an die Schwiegermutter stellt keine Selbstnutzung im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) dar. Wird das Objekt weniger als zehn Jahre nach dem Kauf wieder veräußert, liegt mithin ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Der Gewinn aus diesem Geschäft muss als Einkommen versteuert werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einer gestern veröffentlichten Entscheidung klargestellt (Urteil vom 14.11.2023, Az.: IX R 13/23).

Das Urteil fiel im Streit zwischen einem Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen und seinem zuständigen Finanzamt. Das Paar hatte im Jahr 2009 eine Eigentumswohnung gekauft. In die 177.000 Euro teure Wohnung zog dann die Mutter der Ehefrau ein, Miete verlangte das Paar von der Seniorin keine. Nachdem die (Schwieger-)Mutter im Jahr 2016 gestorben war, verkaufte das Ehepaar die Wohnung wieder und konnte einen Verkaufspreis von 220.000 Euro dafür erzielen. Für den Gewinn von 43.000 Euro verlangte das Finanzamt Einkommensteuer.

Überlassung an Schwiegermutter gilt nicht als Selbstnutzung

Allerdings: Die mietfreie Überlassung einer Wohnung an ein eigenes, volljähriges Kind gilt als Selbstnutzung im Sinne der Spekulationssteuer – zumindest, wenn das Kind gegenüber den Eltern noch einen Anspruch auf Unterhalt hat, wozu dann eben auch die Unterbringung in einer Wohnung gehört. Aber gilt das analog auch für die Unterbringung der alten (Schwieger-)Mutter? Das Finanzamt war – anders als das Ehepaar – nicht dieser Meinung und lehnte den Einspruch gegen die Besteuerung ab, weswegen die ehemaligen Wohnungseigentümer vor Gericht zogen. Doch nicht nur das Finanzgericht Düsseldorf gab dem Finanzamt Recht.

Auch der Bundesfinanzhof (BFH) kam zu keinem anderen Ergebnis und wies die Revision zurück. Auch eine mietfreie Überlassung der Immobilie an die (Schwieger-)Mutter kann nicht als Selbstnutzung des Objekts im Sinne des Einkommensteuergesetzes angesehen werden. Anders als beim eigenen Kind hat man gegenüber der Mutter oder der Schwiegermutter schließlich keine Unterhaltsverpflichtung und mithin auch keine rechtliche Verpflichtung, für deren Unterkunft zu sorgen.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind daher nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann ein Rechtsberater Ihres Haus & Grund-Ortsvereins mit Ihnen als Mitglied erörtern.
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