Düsseldorf. Das Land NRW weitet den Ankauf von Belegungsrechten aus, um mietpreisgebundenen Wohnraum zu sichern. Den Schachzug hatte die Landesregierung bereits in einem Modellprojekt mit den vier Städten Köln, Düsseldorf, Bonn und Münster ausprobiert. Nachdem sich das offensichtlich bewährt hat, weitet Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) das Programm jetzt auf 67 Kommunen in Nordrhein-Westfalen aus. Das hat ihr Ministerium kürzlich bekannt gegeben. Eine Liste der beteiligten Kommunen findet sich hier.
Konkret funktioniert das so: Das Land NRW stellt 10 Millionen Euro aus der Landeskasse bereit. Von dem Geld dürfen die 67 am Programm beteiligten Kommunen dann Mietbindungen und Belegungsrechte an bereits bestehenden Wohnungen kaufen. Dabei fließen als Gegenleistung bis zu 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche an die Vermieter der jeweiligen Objekte. Die Kommune erhält dabei auch das Recht, für fünf bzw. 10 Jahre die Mieter für die Wohnungen zu bestimmen. Dabei muss es sich um Menschen handeln, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen.
Sozialwohnungen erhalten: NRW legt Förderprogramm auf
Damit stemmt sich die Landesregierung gegen die Tatsache, dass seit langem jedes Jahr mehr Sozialwohnungen aus der Mietpreisbindung herausfallen, als neue gebaut werden. Angesichts von knappem Bauland und stark <link https: www.hausundgrund-aachen.de aktuelles einzelansicht-aktuelles baupreise-mit-staerkstem-anstieg-seit-51-jahren-2011 _blank external-link-new-window external link in new>steigenden Baukosten ist es kein Geheimnis, dass auch in den nächsten Jahren nicht genügend Sozialwohnungen gebaut werden können, um den Bedarf zu decken – vor allem nicht in den größeren Städten und Ballungsgebieten, wo der Bedarf besonders groß und Bauland besonders knapp ist.
Mit dem neuen Programm schafft das Land daher Sozialwohnungen im Bestand – bzw. erhält sie über den eigentlich vorgesehenen Ablaufzeitpunkt der Bindung hinaus. „Grundsätzlich ist eine Förderung bei freien oder in Kürze freiwerdenden Wohnungen möglich, für die nach Einschätzung der jeweiligen Stadt ein Bedarf auf dem Wohnungsmarkt besteht und die zur dauernden Wohnungsversorgung geeignet sind“, erklärt das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.
Attraktive Konditionen für Bindungsverlängerung
Außerdem kann die Förderung aber auch für aktuell vermietete Wohnungen genutzt werden, sofern darin ein Mieter wohnt, der einen Wohnberechtigungsschein beantragen kann. Dafür darf ein alleinstehender Mensch über ein Nettoeinkommen von maximal 20.420 Euro verfügen, bei Zweipersonenhaushalten sind 24.600 Euro erlaubt. Die Grenze steigt für jedes weitere Haushaltsmitglied um 5.660 Euro. Für jedes Kind kommen weitere 740 Euro hinzu.
Ergänzend zur neuen Förderung hat das Land in den Wohnraumförderbestimmungen für 2022 auch die Konditionen einer Bindungsverlängerung attraktiver gestaltet. Fallen Wohnungen in naher Zukunft aus der Mietpreisbindung heraus, belohnt das Land Vermieter für eine Verlängerung der Bindung mit einem zusätzlichen Tilgungsnachlass von 10 Prozent auf die Restvaluta des Darlehens der NRW.BANK sowie einer Zinsfreiheit für den Verlängerungszeitraum.