Aachen. „Wenn ein Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht hat, kommt die Wohngebäudeversicherung für Sturmschäden am Haus auf“, berichtet Prof. Dr. Peter Rasche, Vorsitzender von Haus & Grund Aachen. Mit Windstärke 11 bis 12 hat Sturmtief Sabine diese Werte locker erreicht. „Hauseigentümer sollten ihren Sturmschaden umgehend bei der Versicherung melden“, rät Prof. Dr. Rasche. „Einen Handwerker immer erst danach in Absprache mit der Versicherung beauftragen, die Schäden zu reparieren.“
Wenn beim Sturm Möbel oder andere Gegenstände in der Wohnung kaputt gegangen sind, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. „Das gilt aber nur, wenn man nicht leichtsinnigerweise Fenster oder Balkontür während des Sturms offen gelassen hat“, erinnert Tobias Hundeshagen, Geschäftsfüher von Haus und Grund Aachen. Sollten Dachziegel, Äste oder ganze Bäume vom eigenen Grundstück auf das Auto des Nachbarn gefallen sein, zahlt dessen Teilkaskoversicherung.
Bei Schaden durch Regenwasser zahlt nur Elementarschadenversicherung
Wichtig: „Die Wohngebäudeversicherung zahlt zwar für Sturmschäden, Wasserschäden übernimmt sie jedoch nur, wenn sie durch Leitungswasser entstanden sind“, ergänzt Rechtsanwalt Tobias Hundeshagen. „Wenn der Orkan beispielsweise das Dach beschädigt hat, reguliert die Versicherung den Schaden am Dach. Auf dem Wasserschaden durch das eingedrungene Regenwasser bleibt man aber sitzen.“ Schäden durch (Stark-)regen oder Hochwasser lassen sich mit einer sogenannten Elementarschadenversicherung abdecken. „Eigentümer sollten darauf achten, dass die Versicherung nicht nur bei Überschwemmungen, sondern auch bei Schäden durch Rückstau oder Witterungsniederschläge leistet“, erklärt Hundeshagen.
Rückstau ist jedoch nur versicherbar, wenn es im Haus eine Rückstausicherung gibt. Weitergehenden Rat bekommen Sie bei uns als Mitglied sowie <link https: www.hausundgrund-aachen.de kontakt _blank external-link-new-window internal link in current>rechtliche Beratung zu dem Thema.
