Berlin. Die drei Stürme der vorletzten Woche waren zusammengenommen das folgenschwerste Sturmereignis in Deutschland seit 15 Jahren. Insgesamt registrierten die deutschen Versicherer Schäden in Höhe von 1,4 Milliarden Euro durch Ylenia, Zeynep und Antonia. Zum Vergleich: Im Jahr 2007 verursachte der Orkan Kyrill einen Schaden in Höhe von 3,6 Milliarden Euro. Vor 20 Jahren – 2002 – hatte Jeanett die Versicherer 1,44 Milliarden Euro gekostet.
Das hat der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jetzt mitgeteilt. Um die Schadenssummen vergleichbar zu machen, hat der Verband alle Summen auf Bestand und Preise von 2020 hochgerechnet. Die Sturmserie im Februar 2022 hat nach derzeitigem Stand rund 970.000 Schadensmeldungen an die Versicherungen zur Folge gehabt. Dabei waren allein 900.000 beschädigte Häuser – inklusive Gewerbeobjekten und dem in den Häusern befindlichen Hausrat. Zugleich beschädigten die Stürme rund 65.000 Autos.
Die Kfz-Versicherungen müssen dafür wohl 125 Millionen Euro aufwenden. Das nimmt sich recht bescheiden aus im Vergleich mit den 1,25 Milliarden Euro, die an und in Gebäuden entstanden sind. Die Stürme hatten in Nordrhein-Westfalen praktisch flächendeckend Windgeschwindigkeiten von mehr als 120 km/h erreicht. Die Schadensbilanz umfasst natürlich nur versicherte Schäden. Allerdings sind in Deutschland nach Angaben des GDV 90 Prozent der Hauseigentümer gegen Sturmschäden an ihrer Immobilie versichert.
Kommt jetzt die Versicherungspflicht gegen Elementarschäden?
Anders sieht das bei Elementarschäden wie Hochwasser oder Erdbeben aus. Nicht einmal die Hälfte der Immobilien ist derzeit gegen solche Schäden versichert. In Reaktion auf die <link https: www.hausundgrund-aachen.de aktuelles einzelansicht-aktuelles hochwasser-katastrophe-in-nrw-hilfe-und-erste-schadensbilanz-1894 _blank external-link-new-window external link in new>Flutkatastrophe des vergangenen Sommers und auch mit Verweis auf die aktuelle Sturmserie hat daher der Verbraucher-Sachverständigenrat jetzt für eine Versicherungspflicht plädiert. Eine Basisversicherung mit Selbstbeteiligung schwebt dem Gremium vor. In seinem Gutachten heißt es laut Medienberichten, eine solche Verpflichtung sei mit Unions- und Bundesrecht vereinbar.
Das Thema ist allerdings insofern schwierig, als dass Häuser in hochwassergefährdeten Gebieten gar nicht gegen Elementarschäden versicherbar sind. Müssten die Versicherer auch solche Objekte künftig zwangsweise versichern, würde das zu deutlich höheren Beiträgen führen. Die wiederum wären eine weitere Belastung für die ohnehin hohen und weiter steigenden Wohnkosten. Haus & Grund Rheinland Westfalen hat sich vor diesem Hintergrund wiederholt skeptisch geäußert, was eine mögliche Versicherungspflicht angeht (<link https: www.hausundgrund-aachen.de aktuelles einzelansicht-aktuelles hochwasser-katastrophe-in-nrw-hilfe-und-erste-schadensbilanz-1894 _blank external-link-new-window external link in new>wir berichteten).