Berlin/Düsseldorf. Das Bundeskabinett beschließt heute (25. Mai 2022) laut unabhängigen Berichten verschiedener Medien, dass Vermieter ab dem 1. Januar 2023 Teile der Heizkosten ihrer Mieter übernehmen müssen. Konkret soll dabei der CO2-Preis des verwendeten Heizbrennstoffs teilweise von den Vermietern mitgetragen werden. Dafür hat die Ampel-Koalition ein Stufenmodell entwickelt. Liegt der CO2-Ausstoß des Gebäudes bei 52 kg pro Quadratmeter und mehr im Jahr, müssen die Vermieter 90 Prozent der CO2-Bepreisung zahlen.
Der Anteil der Mieter steigt dann mit einem verbesserten energetischen Zustand des Hauses. Erst sobald das Gebäude den Standard „Effizienzhaus 55“ erreicht hat, zahlen Mieter ihre Heizkosten wieder zu 100 Prozent selbst. Von der Regelung sind bundesweit 13,66 Millionen Wohneinheiten betroffen. Ausgenommen sind nur solche Gebäude, die über Fernwärme versorgt werden oder unter Denkmalschutz stehen. Ebenfalls nicht betroffen sind natürlich solche Häuser, die mit erneuerbaren Energien beheizt werden.
Kritik von Haus & Grund Aachen
Der Aachener Haus- und Grundbesitzerverein kritisiert die Pläne der Bundesregierung, den CO2-Preis der Mieter teilweise auf die Vermieter abzuwälzen. „Die Abkehr vom Verursacherprinzip stellt einen Tabubruch von grundsätzlicher Bedeutung dar. Das ist völlig inakzeptabel“, sagt Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Peter Rasche. „Der Vermieter hat keinen Einfluss auf das Heizverhalten der Mieter, soll künftig aber die Zeche dafür zahlen. Das ist mit unserem Verständnis von Gerechtigkeit nicht vereinbar.“
Die Aufgabe des Verursacherprinzips erschüttert das Vertrauen der Vermieter in die Politik. „Viele Vermieter stellen sich jetzt die bange Frage, welche Nebenkosten ihrer Mieter ihnen als nächstes aufgebürdet werden könnten. Klar ist nur: Vermieten rechnet sich mit der Neuregelung weniger“, weiß der Geschäftsführer von Haus & Grund Aachen, Tobias Hundeshagen. „Unter solchen Umständen investiert man nicht mehr in neuen Wohnraum. Im Gegenteil, viele Vermieter spielen jetzt mit dem Gedanken, ihre Wohnungen als Eigentumswohnungen zu verkaufen.“ Dem Mietwohnungsmarkt erweise die neue Regelung damit einen Bärendienst.
Neuregelung beim CO2-Preis gefährdet die Energiewende
Das Gleiche gilt für die Energiewende im Gebäudebestand. „Die Politik kann den Vermietern nicht auf der einen Seite immer höhere Kosten aufbürden, die ihnen den Spielraum für Investitionen nehmen, und auf der anderen Seite damit rechnen, dass energetische Sanierungen gemacht werden“, stellt Konrad Adenauer fest. Durch das Stufenmodell müssten gerade jene Vermieter, die vor dem größten – und damit teuersten – Sanierungsbedarf stünden, die höchsten Einbußen hinnehmen. „Das ist absurd“, macht Rasche deutlich.
Die Politik dürfe nicht vergessen, dass zwei Drittel der Mietwohnungen in Deutschland von privaten Kleinvermietern bereitgestellt werden. „Diese Menschen sind wie alle anderen Bürger auch derzeit von der massiven Inflation betroffen, müssen stark gestiegene Lebensmittel- und Energiepreise hinnehmen“, gibt Tobias Hundeshagen zu bedenken. „Wenn diese Menschen trotzdem auch noch weiterhin in energetische Modernisierungen investieren sollen, brauchen sie dazu die Unterstützung der Politik und keine weiteren Belastungen.“