Trinkwasser und Abwasser in NRW immer teurer

Seit vielen Jahren steigen die Nebenkosten des Wohnens in NRW stärker als die Kaltmieten und haben sich für selbstnutzende Eigentümer und Mieter zu einer erheblichen Belastung entwickelt. Die Trinkwasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung spielen hierbei eine nicht unerhebliche Rolle. Auch hier steigen die Kosten immer weiter, wie neue Zahlen belegen.

Düsseldorf. Es trifft selbstnutzende Eigentümer und Mieter gleichermaßen: Die Kosten für Trinkwasser und Abwasser sind in Nordrhein-Westfalen einmal mehr gestiegen. Das zeigt die neueste Statistik, die das Statistische Landesamt IT.NRW jetzt hierzu vorgelegt hat: Am 1. Januar 2025 lagen die verbrauchsabhängigen Kosten für Trinkwasser in NRW mit durchschnittlich 1,86 Euro pro Kubikmeter um 2,8 Prozent über dem Vorjahreswert. Der Vergleich mit dem Jahr 2015 zeigt einen Anstieg um 20 Cent pro Kubikmeter, was ein Plus von 12,0 Prozent ausmacht.

Auch beim Abwasser sind die Kosten deutlich angewachsen: Im NRW-Landesdurchschnitt kostete der Kubikmeter zum genannten Stichtag 3,21 Euro pro Kubikmeter und damit 6,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Der 10-Jahres-Vergleich zeigt gegenüber 2015 einen Anstieg der verbrauchsabhängigen Abwasserkosten um 21,6 Prozent. Insgesamt sind die Kosten für Frischwasser seit 2015 und die Kosten für Abwasser seit 2018 unaufhörlich gestiegen. Das gilt allerdings für den Landesdurchschnittswert. Sowohl bei der Trinkwasserversorgung als auch bei der Abwasserentsorgung gibt es jedoch große regionale Unterschiede.

Große Unterschiede von Ort zu Ort

So war Trinkwasser 2025 mit 1,10 Euro pro Kubikmeter in Marienmünster landesweit am günstigsten, während Solingen mit 3,48 Euro das teuerste Trinkwasser in NRW hatte. Beim Abwasser lagen die Kosten in Reken landesweit am niedrigsten, nur 1,45 Euro wurden dort für den Kubikmeter berechnet. Am teuersten war das Abwasser dagegen in Monschau: Hier kostete der Kubikmeter stolze 7,28 Euro. Die Gründe für die hohen Kostenunterschiede können im Einzelnen recht vielschichtig sein. Die Gemeinden dürfen durch die Entgelte für Wasser und Abwasser keine Gewinne erzielen, sondern lediglich ihre Kosten decken.

„Dazu zählen u. a. die laufenden Kosten der Unterhaltung und des Ausbaus der Anlagen, z. B. des Kanalnetzes, der Kläranlagen, der Pumpwerke und der Rückhaltebecken sowie der Wassergewinnungsanlagen“, zählt das Statistische Landesamt auf. Dabei können diese Kostenpunkte von Ort zu Ort sehr unterschiedlich ausfallen, etwa, weil eine bergige Topographie zusätzliche Pumpstationen oder eine große Gemeindefläche große Leitungslängen erfordert. Aber auch die Intensität der kommunalen Bemühungen um kostenbewusstes Wirtschaften beeinflusst die Höhe der Gebühren.

Tipp: Eine umfassende Untersuchung der Entwicklung der Wohnnebenkosten im Vergleich zur Kaltmietenentwicklung finden Sie im NRW-Wohnkostenbericht 2025.

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