Aachen. Haus & Grund Aachen rät Haus- und Wohnungseigentümern zur Vorsicht an Silvester. „Nicht nur Fenster sollten in der Silvesternacht zu bleiben. Auch Dachluken, Balkon- und Terrassentüren sind nicht zu vergessen, damit keine Feuerwerkskörper eindringen und Schäden verursachen können“, erinnert der Vorstandsvorsitzende von Haus & Grund Aachen, Prof. Dr. Peter Rasche. Er empfiehlt außerdem vor dem Silvesterabend einen prüfenden Blick auf Terrasse und Balkon: „Alle brennbaren Gegenstände sollte man von Terrasse und Balkon entfernen. Denken Sie frühzeitig daran, denn oft sind ja schon ein paar Stunden vor Mitternacht einzelne Feuerwerkskörper in der Luft.“
Trotzdem ist es ratsam, sich auf den Fall vorzubereiten, dass doch etwas passiert: „Einen Feuerlöscher und eine Löschdecke sollte man sowieso immer zuhause haben und an Silvester auch griffbereit halten“, sagt Geschäftsführer Tobias Hundeshagen. Eventuelle Schäden durch Feuerwerkskörper an Dach oder Fassade bezahlt die Wohngebäudeversicherung. Für beschädigten Hausrat springt die Hausratversicherung ein. Lässt sich ein Verursacher ermitteln, muss allerdings dessen Haftpflichtversicherung zahlen: „Wer keine Haftpflichtversicherung hat, zahlt den entstandenen Schaden selbst“, warnt Hundeshagen.
Rechtsanwalt Hundeshagen rät grundsätzlich zu größter Vorsicht im Umgang mit Feuerwerk: „Nach einem Feuer in der Wohnung drohen nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Das gilt vor allem dann, wenn Personen verletzt oder andere Gebäude beschädigt werden“, gibt Hundeshagen zu bedenken. Wer sich das Feuerwerken an Silvester trotzdem nicht nehmen lassen möchte, den erwarten an Neujahr in jedem Fall die Aufräumarbeiten: „Reste von Böllern und Feuerwerkskörpern auf dem Bürgersteig müssen wegen der Verletzungsgefahr umgehend beseitigt werden“, mahnt Hundeshagen.