Wasser-Attacke auf Vermieter: Fristlose Kündigung rechtens?

Vor einigen Jahren machte die sogenannte „Ice-Bucket-Challenge“ in den sozialen Medien die Runde. Menschen gossen sich selbst Eimer mit eisigem Wasser über den Kopf, um auf die Nervenkrankheit ALS aufmerksam zu machen. Wer dagegen als Mieter seinem Vermieter im Streit um den Fahrradstellplatz einen Eimer Wasser über den Kopf kippt, kann fristlos gekündigt werden.

Hanau. Ein Vermieter muss es sich nicht gefallen lassen, wenn ein Mieter ihm einen Eimer Wasser über den Kopf kippt. In solch einem Fall ist eine fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens sogar ohne vorherige Abmahnung wirksam. Das gilt zumindest bei wiederholtem Vorkommen einer solchen Attacke. So jedenfalls hat es das Amtsgericht Hanau kürzlich entschieden (Beschluss vom 19.02.2024, Az.: 34 C 92/23). Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Mit dem Beschluss bestätigte das Gericht die fristlose Kündigung einer Mieterin, die ihrer Vermieterin zweimal vom Fenster aus einen Eimer Wasser über den Kopf gegossen hatte. Mit der Aktion hatte die Mieterin nach eigener Aussage verhindern wollen, dass ihr im Hof abgestelltes Fahrrad von der Vermieterin umgestellt würde. Zugleich bestritt die Mieterin, dass sie die Vermieterin mit dem Wasser treffen wollte und getroffen habe.

Nasse Attacke auf Vermieterin: Mieterin muss ausziehen

Ein Zeuge sagte allerdings aus, die Mieterin habe die Vermieterin mit ihren Angriffen voll getroffen. Die Vermieterin sei  "klitschnass" gewesen, wie eine Teilnehmerin der bekannten „Ice-Bucket-Challenge“. Die Vermieterin hatte sich das nur einmal gefallen lassen. Nach der zweiten Attacke dieser Art kündigte sie der Mieterin ohne vorherige Abmahnung fristlos. Das ging nach Ansicht des Amtsgerichts Hanau auch völlig in Ordnung.

Die fristlose Kündigung wegen Störung des Hausfriedens sei hier auch ohne vorherige Abmahnung wirksam. Auch wenn die Mieterin die Vermieterin nach eigener Aussage nicht habe treffen wollen, so hatte sie es doch immerhin billigend in Kauf genommen, stellte das Gericht fest. Außerdem kam erschwerend hinzu, dass die Mieterin weitere Aktionen dieser Art angekündigt hatte, wie die Beweisaufnahme des Gerichts ergab.

 

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