Wie hat sich das Grundsteueraufkommen in NRW nach der Reform entwickelt?

Ist die Grundsteuer-Reform in NRW aufkommensneutral umgesetzt worden? Eine klare Antwort auf diese spannende Frage kann auch die jetzt vorgelegte amtliche Statistik zum Grundsteueraufkommen im Jahr 2025 leider nicht liefern. Dennoch hat das Statistische Landesamt einige interessante Fakten zur aktuellen Situation bei der Grundsteuer zusammengetragen.

Düsseldorf. Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2025 insgesamt 4 Milliarden Euro Einnahmen aus der Grundsteuer B erzielt. Das ist der zweithöchste Wert der letzten zehn Jahre. Verglichen mit dem Vorjahr 2024 fiel das Steueraufkommen um 4,4 Prozent geringer aus. Im Vergleich mit den Jahren 2023 und 2022 lagen die Einnahmen aus der Grundsteuer B im Jahr 2025 jedoch um 2 Prozent höher. Das hat das Statistische Landesamt IT.NRW jetzt mitgeteilt.

Damit liefert die Behörde die erste amtliche Statistik über das Grundsteueraufkommen nach dem neuen Grundsteuerrecht – die Reform war mit Wirkung zum Jahr 2025 in Kraft getreten. Es zeigt sich, dass 196 Kommunen im Jahr 2025 höhere Einnahmen durch die Grundsteuer B erzielt haben, 200 Kommunen kamen auf geringere Einnahmen. Insgesamt gibt es 396 Städte und Gemeinden in NRW. Diese Zahlen bedeuten allerdings nicht, dass rund die Hälfte der NRW-Kommunen die Grundsteuerreform aufkommensneutral umgesetzt hat.

Aussagekraft der Statistik mit Vorsicht zu genießen

Schließlich haben nicht wenige Kommunen ihren Grundsteuerhebesatz schon in den Vorjahren erhöht. Allein im Jahr 2024 hatten 43 Prozent der NRW-Kommunen ihren Hebesatz für die Grundsteuer B heraufgesetzt, wie IT.NRW zu bedenken gibt. Vor diesem Hintergrund erlaubt die jetzt vorliegende Statistik keinen klaren Rückschluss darauf, inwieweit die Reform aufkommensneutral umgesetzt und damit das politische Versprechen des damaligen Bundesfinanzministers Olaf Scholz (SPD) eingelöst wurde.

Noch aus anderen Gründen ist die Aussagekraft der Statistik begrenzt. So gibt IT.NRW zu bedenken: „Zudem sind aufgrund eines Cyberangriffs bei einem kommunalen Dienstleister in Südwestfalen im Jahr 2023 bei einzelnen Kommunen Einzahlungen aus der Grundsteuer B erst verspätet im Jahr 2024 erfolgt.“ Das verzerrt also die Zahlen für die Vergleichsjahre 2023 und 2024 ein Stück weit. Wie weit, dazu macht IT.NRW keine Angaben. Auch deshalb ist eine eindeutige, belastbare Antwort auf die spannende Frage, ob die Grundsteuerreform in NRW aufkommensneutral erfolgt ist, aus der Statistik nicht herauszulesen.

Differenzierte Hebesätze: Große Unsicherheit

Interessant: Mit 121 Kommunen hat etwa ein Drittel der Städte und Gemeinden von der neuen Möglichkeit Gebrauch gemacht, für Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude unterschiedliche Hebesätze einzuführen. Damit sollte der Tatsache begegnet werden, dass die Neubewertung der Grundstücke und Immobilien durch die Reform nach dem umstrittenen Bundesmodell in vielen Fällen zu einer stärkeren Belastung von Wohngebäuden und einer Entlastung von Nicht-Wohngebäuden führen kann.

Allerdings ist die Rechtmäßigkeit der Festsetzung unterschiedlicher Hebesätze unter Juristen umstritten. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die differenzierten Hebesätze in Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen für rechtswidrig erklärt (Urteil vom 04.12.2025, Az.: 5 K 2074/25, 5 K 3234/25, 5 K 3699/25, 5 K 5238/25). Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die differenzierten Hebesätze der Stadt Hilden ebenso als rechtswidrig eingestuft (Urteil vom 10.03.2026, Az.: 5 K 7062/25).

Grundsteuer C nur in Einzelfällen genutzt

Beide Fälle sind gleichwohl noch nicht höchstinstanzlich entschieden. Dennoch haben die Urteile in einigen Kommunen Diskussionen darüber angestoßen, die differenzierten Hebesätze wieder zurückzunehmen. So hat etwa der Rat der Stadt Duisburg bereits beschlossen, schon für 2026 wieder zu einem einheitlichen Hebesatz zurückzukehren. Weitere Kommunen könnten folgen. Insofern ist die jetzt veröffentlichte Statistik von IT.NRW in Sachen differenzierte Hebesätze nur eine Momentaufnahme mit begrenzter Aussagekraft.

Klar ist dagegen: Die Grundsteuer C, welche Kommunen für unbebaute, baureife Grundstücke verlangen können, findet bislang kaum Anwender. Nur vier Kommunen in NRW haben laut amtlicher Statistik eine solche Steuer eingeführt. Die Hebesätze sind dort allerdings drakonisch, beginnen in der günstigsten Kommune bei 2.500 Prozent und erreichen im Extremfall (Monheim am Rhein) sogar 10.000 Prozent. Allerdings hat der Rat der Stadt Monheim die Grundsteuer C bereits rückwirkend für 2026 wieder abgeschafft. Das Steueraufkommen belief sich 2025 landesweit auf 900.000 Euro.

Grundsteuer A zahlt kaum ins Gesamtergebnis ein

Neben der Grundsteuer B und C existiert natürlich auch weiterhin die Grundsteuer A, die für den Grundbesitz von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieben erhoben wird. Bei der Grundsteuer A ist das Steueraufkommen 2025 um 26,7 Prozent zurückgegangen – allerdings ist die Grundsteuer A mit einem Anteil von nur 0,9 Prozent am gesamten Grundsteueraufkommen von ausgesprochen geringer Relevanz. 

„Eine mögliche Erklärung für den starken Rückgang könnte die Neuregelung sein, dass die zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe jetzt nicht mehr unter Grundsteuer A, sondern unter Grundsteuer B fallen“, merkt IT.NRW an. Dadurch hat sich natürlich eine Verschiebung von Teilen des Grundsteueraufkommens von der Grundsteuer A in die Grundsteuer B ergeben. 

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