Wie Verbraucherpreise die Mieten beeinflussen

Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die Inflation. Doch auch für die Anpassung von Indexmiete spielt er eine grundlegende Rolle. Wer eine Indexmiete vereinbart, kann seine Mieteinkünfte nämlich gegen die Inflation absichern – ohne Mieter durch Mieterhöhungen zu überfordern. Hier erklären wir einmal genau, wie die Inflationsmessung funktioniert.

Berlin. Alles wird immer teurer. Der Besuch im Restaurant, im Kino oder im Theater, die Tankfüllung oder Lebensmittel im Supermarkt. Schwankende Preise gehören zum Alltag. In unserer globalisierten Welt sind sie eine Folge des internationalen Handels, weltweiter Krisen, Umweltkatastrophen, Spekulation und vielem mehr. 

In einer Marktwirtschaft können sich Preise jederzeit ändern. Während einige steigen, fallen andere. Wenn sich die Preise für Güter und Dienstleistungen allerdings allgemein erhöhen, dann spricht man von einer Inflation. Einen anhaltenden Rückgang der Preise nennt man wiederum Deflation.

Wie wird Inflation gemessen?

Inflation bedeutet ganz einfach ausgedrückt, dass man für einen Euro heute weniger kaufen kann als beispielsweise noch vor einem Jahr. Die Politik ist daran interessiert, die Preisentwicklung stets im Blick zu behalten, da steigende Preise im schlimmsten Fall zu einer Hyperinflation führen können, wie es in der Weimarer Republik der Fall war. Solche Ereignisse können mitunter ganze Staaten zu Fall bringen. 

Daher ist das Ziel der meisten Zentralbanken die Gewährleistung der Preisstabilität. Um die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland für Konsumzwecke kaufen, monatlich zu messen, erhebt das Statistische Bundesamt (Destatis) den Verbraucherpreisindex (VPI). Die Veränderung dieses Index zum Vorjahresmonat beziehungsweise zum Vorjahr wird als Teuerungsrate oder als Inflationsrate bezeichnet.

Der Warenkorb: Grundlage der Berechnung

Für die Berechnung des VPI und damit der Inflationsrate verwendet Destatis einen sogenannten Warenkorb, der rund 700 Güterarten umfasst. Dabei geht es meist um Verkaufspreise, teilweise aber auch um Mieten, Gebühren oder Zuzahlungen. Der Warenkorb repräsentiert sämtliche von privaten Haushalten in Deutschland gekaufte Waren und Dienstleistungen. Die Statistiker bestimmen zudem, mit welchen Gewichtungen die verschiedenen Güterarten in den Gesamtindex einfließen. Da beim VPI die Inflationsmessung im Vordergrund steht, werden reine Preisveränderungen gemessen. 

Änderungen in den Angebotsstrukturen oder im Verbrauchsverhalten sollen nicht indexwirksam werden. Üblicherweise alle fünf Jahre findet eine Überarbeitung des Verbraucherpreisindex statt, das heißt, es werden der Indexberechnung aktuellere Verbrauchsgewohnheiten der privaten Haushalte zugrunde gelegt. Dieses Zeitintervall wird auch für die systematische Überarbeitung des Erhebungskataloges und für methodische Änderungen genutzt. Im Zuge dieser Revision wird der Index auf ein neues Basisjahr umgestellt, in dem er für alle Preise dem Wert 100 entspricht.

Der Verbraucherpreisindex und die Miete

Neben der Inflationsmessung spielt der VPI auch im Mietrecht eine wichtige Rolle. Sogenannte Indexmieten sichern den Vermietern den realen Werterhalt der Mieten, weil die Einnahmen regelmäßig entlang der allgemeinen Preisentwicklung angepasst werden können. Die Indexmiete ist in § 557b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) definiert und muss durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt werden. Eine Erhöhung ist maximal einmal im Jahr möglich und muss durch Erklärung in Textform geltend gemacht werden.Wie sich eine Indexmiete konkret auswirkt, zeigt folgendes Beispiel: Im Oktober 2025 lag der Verbraucherpreisindex bei 123 und stieg somit um 8,4 Prozent im Vergleich zum Oktober 2022 (Index = 113,5). Liegt die Nettokaltmiete also beispielsweise bei 6 Euro pro Quadratmeter und wurde zuletzt im Oktober 2022 angepasst, kann sie theoretischauf 6,50 Euro pro Qadratmeter angehoben werden. Die Indexentwicklung in Prozent errechnet sich nach der Formel: (neuer Indexstand / alter Indexstandx 100)-100

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