Wohngeld-Boom in NRW: Rund 1,1 Milliarden ausgezahlt

Mit einem Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümer und einem Mietzuschuss für Mieter hilft das Wohngeld seit Jahrzehnten all jenen Menschen, die von ihren Wohnkosten überlastet sind. In NRW ist im letzten Jahr eine rekordverdächtige Summe in diese Zuschüsse geflossen – dahinter steckt eine Reform des Bundes. Nun wird der Ruf nach bürokratischer Vereinfachung lauter.

Düsseldorf. Insgesamt 1,1 Milliarden Euro Wohngeld haben die Wohngeldstellen in Nordrhein-Westfalen im letzten Jahr ausgezahlt. Das ist 2,5-mal so viel wie im Vorjahr, wie das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung jetzt mitgeteilt hat. Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) stellte fest: „Das Wohngeld ist für viele Mieterinnen und Mieter sowie für Eigentümer mit kleinem Geldbeutel in Nordrhein-Westfalen eine wichtige Unterstützung.“

Dass diese Unterstützung im letzten Jahr in deutlich größerer Höhe geflossen ist, liegt an der Wohngeldreform: Der Bund hatte mit Wirkung zum Jahr 2023 sowohl das Wohngeld erhöht, als auch den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet. Man ging damals davon aus, dass nach der Reform rund 3-mal so viele Menschen einen Anspruch auf Wohngeld haben würden, wie zuvor. Offenbar haben nicht alle davon auch Gebrauch gemacht – aber viele, wie der Anstieg der ausgezahlten Gelder jetzt zeigt.

Wohngeld erhöht, mehr Anspruchsberechtigte

Mieter erhalten Wohngeld in Form eines Mietzuschusses, selbstnutzende Eigentümer in Form des sogenannten Lastenzuschusses. Das Wohngeld wird je zur Hälfte von Bund und Land finanziert. Aus der Landeskasse flossen damit im letzten Jahr 543 Millionen Euro für das Wohngeld, 325 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Für die Bewilligung der Zuschüsse sind die Wohngeldstellen der Kommunen zuständig, 396 Stück gibt es in NRW. Diese Behörden sahen sich durch die Reform mit einem erheblich gestiegenen Arbeitsaufkommen konfrontiert.

„Neben der Möglichkeit der Online-Beantragung suchen die meisten Menschen die Mensch-zu-Mensch-Beratung in den Wohngeldstellen“, stellte Ministerin Scharrenbach fest und dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wohngeldstellen für ihren Einsatz: „Nur mit Ihrem Engagement war es überhaupt möglich, diese Reform zu stemmen.“ Zugleich kritisierte Scharrenbach, dass der Bund im Zuge der Reform keine Vereinfachungen für das bürokratische Verfahren zum Wohngeld ermöglicht hat.

Antragsflut erfordert bürokratische Erleichterungen

Sie appellierte an Berlin, das nachzuholen: „Unsere Erwartungshaltung geht dahin, dass die Bundesregierung in 2024 Verfahrensvereinfachungen und damit Bürokratieentlastungen im Wohngeld umsetzt“, machte Scharrenbach deutlich. Die Kommunalministerin rief dazu auf, dabei den Dialog mit den Kommunen zu suchen: „Nur aus dem kommunalen Praxiswissen können wir erfahren, wo sinnvolle Stellschrauben zur Optimierung gedreht werden können.“ Scharrenbach hatte jüngst persönlich Wohngeldstellen besucht, um sich zu informieren.

Tipp: Wer Wohngeld beantragen oder seine Mieter auf diese Möglichkeit hinweisen möchte, sollte die Website www.wohngeldrechner.nrw.de kennen. Sie kann jedem unverbindlich ausrechnen, ob ein Anspruch besteht und nimmt auch gleich den Antrag entgegen.

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