Aachen. „Das Land Nordrhein-Westfalen bietet seinen Bürgern schon seit Januar die Möglichkeit, ihren eventuellen Anspruch auf Wohngeld online zu berechnen und sogar direkt online einen Wohngeldantrag zu stellen. Die Webadresse lautet <link http: www.wohngeldrechner.nrw.de _blank>www.wohngeldrechner.nrw.de.“ Darauf weist Prof. Peter Rasche hin. Der Vorsitzende des Aachener Haus & Grund betont: „Das ist ein Service, den NRW als bislang einziges Bundesland anbietet. So werden Gänge zum Amt überflüssig und Verzögerungen durch den Postweg vermieden.“ Die zuständigen Ämter sollen die Anträge in der aktuellen Situation außerdem mit besonderer Priorität bearbeiten.
„Das Wohngeld fließt als Mietzuschuss an Mieter und als Lastenzuschuss an selbstnutzende Haus- und Wohnungseigentümer“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Hundeshagen. Der Geschäftsführer des Aachener Haus & Grund empfiehlt: „Wer durch Corona Einkommenseinbußen hat, sollte auf jeden Fall den Wohngeldrechner nutzen und ermitteln, ob er anspruchsberechtigt ist.“ Gerade für Mieter sei das die bessere Lösung, als die Miete schuldig zu bleiben: „Wer die Miete wegen der Corona-Pandemie nicht fristgerecht bezahlen kann, muss sie bis spätestens Juni 2022 inklusive Verzugszinsen nachzahlen. Wohngeld zu beziehen und die Miete weiterhin zu zahlen ist also die günstigere Alternative.“
Für Eigenheimbesitzer gilt: Grundsätzlich fließt der Lastenzuschuss an jene Eigentümer, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht ausreicht, um die Wohnkosten für ihr selbstgenutztes Wohneigentum zu tragen. Als Wohnkosten gelten dabei die Ausgaben für das Darlehen (Zinsen plus Tilgung) aber auch Kosten für Instandhaltung, Instandsetzung, Grundsteuer, Versicherungen des Gebäudes, Verwaltungskosten und bestimmte Heizkosten. Weiterführende Informationen hat das NRW-Bauministerium auf seiner <link https: www.mhkbg.nrw themen bau wohnen wohngeld _blank external-link-new-window internal link in current>Website zusammengestellt. Sie ist vom Wohngeldrechner aus verlinkt.
