Berlin/Aachen. Der Bund hat zum neuen Jahr die Förderung für Umbauten von Wohnungen zur Verringerung von Barrieren deutlich aufgestockt. Für 2020 stehen 100 Millionen Euro in dem Förderprogramm bereit. Letztes Jahr waren es noch 75 Millionen Euro gewesen. Die Mittel aus dem frisch aufgefüllten Fördertopf können Eigentümer ab sofort bei der KfW beantragen, wie das zuständige Bundesinnen-, bau- und heimatministerium berichtet.
Gefördert werden mit dem Geld Baumaßnahmen an Wohngebäuden, mit denen Barrieren reduziert und die Sicherheit vergrößert werden. Als typische Projekte nennt das Ministerium das Entfernen von Türschwellen, den Einbau von Aufzügen oder bodengleichen Duschen. Für die einzelne Maßnahme bekommt der Bauherr einen Investitionszuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten von maximal 5.000 Euro.
Förderprogramm bezuschusst bis zu 12,5 Prozent der Kosten
Wer seine Immobilie gleich ganz auf den Standard „Altersgerechtes Haus“ bringt, kann sogar mit einem Zuschuss von 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten rechnen. In diesem Fall werden Ausgaben von bis zu 6.250 Euro als förderfähig anerkannt. In den Genuss der Förderung kommen nicht nur private Eigentümer und Vermieter. Auch Mieter können die Mittel beantragen, wenn sie in Absprache mit dem Vermieter auf eigene Kosten umbauen.
Mit der Aufstockung der Fördermittel reagiert der Bund auf die hohe Nachfrage nach dem Programm. Seit dem Jahr 2009 sind nach Angaben des Ministeriums rund 410.000 Wohneinheiten mit Hilfe der Förderung modernisiert worden. Dafür sagte der Bund Fördergelder im Gesamtvolumen von 3,85 Milliarden Euro zu. Allein im Jahr 2019 gab es Zusagen für 63.000 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von zusammen 400 Millionen Euro.
Die hohe Nachfrage hat ihre Wurzeln im demographischen Wandel: In einer alternden Gesellschaft steigt der Bedarf an altersgerechten und barrierefreien Wohnungen deutlich an. Wie der <link https: www.hausundgrund-aachen.de themen wohnkostenbericht _blank external-link-new-window internal link in current>NRW-Wohnkostenbericht 2019 jüngst gezeigt hat, investieren die Eigentümer auch in NRW massiv in entsprechende Umbauten. Dabei leistet das Förderprogramm des Bundes eine willkommene Hilfestellung.
Tipp: Als Haus & Grund-Mitglied doppelt profitieren
Wenn die Mobilität eingeschränkt ist und die Treppe im Haus zum Hindernis wird, hilft den Bewohnern unter Umständen der Einbau eines Treppenlifts oder eines kleinen Aufzugs weiter. Mitglieder von Haus & Grund profitieren hier doppelt. Neben dem staatlichen Förderprogramm können sie bei den Herstellern Lifta Treppenlifte und Lifton Homelifte Vergünstigungen von 500 bzw. 1.000 Euro bekommen. Alle Informationen dazu gibt es <link https: www.hausundgrund-verband.de mitglied-werden als-mitglied-sparen lifta-treppenlifte-und-lifton-homelifte _blank external-link-new-window internal link in current>hier.
Detaillierte Informationen zum staatlichen Förderprogramm bietet die KfW auf Ihrer <link https: www.kfw.de inlandsfoerderung privatpersonen bestandsimmobilie _blank external-link-new-window internal link in current>Website an. Für telefonische Fragen hat die KfW eine kostenlose Telefonhotline eingerichtet. Sie ist unter der Nummer 0800 / 539 9002 montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Zur Gestaltung der Finanzierung eines Barrieren reduzierenden Umbaus im Mietverhältnis finden Vermieter als Mitglied in <link https: www.hausundgrund-aachen.de unser-verein ueber-uns _blank external-link-new-window internal link in current>unserem Verein Beratung.
