Wohnraum für Ukraine-Flüchtlinge

Was Eigentümer und Mieter beachten sollten

Städteregion Aachen. Der Krieg in der Ukraine erschüttert. Viele Menschen, ob Eigentümer oder Mieter, wollen helfen, um wenigstens das Leid der Geflüchteten ein wenig zu lindern. Wer Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, sollte unter anderem folgende Punkte beachten:
Eigentümer und Mieter können zur Verfügung stehenden Wohnraum entweder der zuständigen Kommunalverwaltung melden oder diesen auf Portalen wie beispielsweise www.unterkunft-ukraine.de anbieten. Einer behördlichen Genehmigung bedarf es für diese Vorgehensweise nicht.

Die Stadt Aachen bietet über ihre Internetseiten unter <link https: www.aachen.de de stadt_buerger aktuell aachen_hilft ukraine index.html _blank external-link-new-window internal link in current>„Aachen hilft“ (www.Aachen.de) eine ausführliche Zusammenstellung vieler in der Städteregion Aachen entstandener Hilfsprojekte, im Übrigen auch in russischer und ukrainischer Sprache.
Hier werden auch weitergehende Hilfsangebote von Bürgerinnen und Bürgern aufgenommen und gebündelt.
Auch die Gemeinden <link https: www.herzogenrath.de _blank external-link-new-window internal link in current>Herzogenrath, <link https: www.wuerselen.de _blank external-link-new-window internal link in current>Würselen, <link https: www.simmerath.de _blank external-link-new-window internal link in current>Simmerath und <link https: www.monschau.de de _blank external-link-new-window internal link in current>Monschau bieten auf ihren Internetseiten hilfsbereiten Bürgerinnen und Bürgern aktuelle Informationen und Kontaktadressen.

In allen Fällen der Aufnahme von Geflüchteten sollte darauf geachtet werden, dass es insbesondere bei längerfristiger Unterbringung nicht zu einer Überbelegung kommt. Wann zu viele Menschen in einer Wohnung wohnen, entscheidet sich dabei im Einzelfall, jedoch dürfte bei der derzeitig auch politisch erwünschten vorübergehenden Unterbringung von Kriegsflüchtlingen der Spielraum etwas weiter sein.
Wenn Mieter nur für einzelne Tage oder wenige Wochen Zimmer kostenfrei zur Verfügung stellen, müssen Vermieter nicht informiert werden.
Haus & Grund rät jedoch dazu, Vermieter und auch Nachbarn in die geplante Hilfestellung einzubinden. So schafft man ein gemeinsames Verständnis und motiviert andere, ebenso Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. Sollen Geflüchtete über einen längeren Zeitraum in die Wohnung aufgenommen werden, muss der Vermieter jedoch zwingend um Erlaubnis gefragt werden.

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