Zwischenbilanz: So steht es um die kommunale Wärmeplanung

Mit dem umstrittenen sogenannten Heizungsgesetz hat die Ampel-Koalition Eigentümern Einschränkungen für den Austausch von Heizungen auferlegt. Diese gelten allerdings erst, wenn die jeweilige Kommune einen kommunalen Wärmeplan erstellt hat. Seit 2024 sind die Kommunen dazu verpflichtet. Eine erste Bilanz zeigt jetzt, wie schnell Städte und Gemeinden das Thema angehen.

Bonn. Die kommunale Wärmeplanung hat bereits ordentlich Fahrt aufgenommen: Insgesamt 488 Kommunen in Deutschland haben schon einen kommunalen Wärmeplan beschlossen, das sind immerhin 4,5 Prozent aller Städte und Gemeinden. Zugleich haben 47 Prozent aller deutschen Kommunen  – 5.085 an der Zahl – bereits mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung begonnen. Das geht aus einer ersten Zwischenbilanz hervor, welche das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) jetzt veröffentlicht hat.

Demnach leben 55,8 Millionen Menschen in Deutschland in Kommunen, die bereits an einem Wärmeplan arbeiten – das sind rund zwei Drittel (66 Prozent) der Gesamtbevölkerung. Dagegen leben nur 15,6 Millionen Menschen – 18 Prozent der Bevölkerung – in Städten und Gemeinden, die bereits einen Wärmeplan fertig haben. Nur 16 Prozent der Bevölkerung finden sich in Kommunen wieder, die noch nicht mit der Wärmeplanung begonnen haben – das sind rund 13 Millionen Menschen.

NRW-Kommunen ziemlich schnell mit der Wärmeplanung

Dabei gibt es durchaus regionale Unterschiede. In Nordrhein-Westfalen arbeiten schon mehr als 77 Prozent der Kommunen an einer kommunalen Wärmeplanung. Dieser hohe Prozentsatz liegt auch darin begründet, dass es in NRW viele Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern gibt. Diese sind gesetzlich verpflichtet, schon bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Kleinere Kommunen haben dafür genau zwei Jahre länger Zeit. In 21 NRW-Kommunen mit zusammen 1,1 Millionen Einwohnern ist bereits ein kommunaler Wärmeplan fertiggestellt.

Nur 68 der insgesamt 396 Kommunen in NRW haben noch nicht mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen. Dort leben zusammen 1,2 Millionen Menschen. Den bundesweit größten Fortschritt bei der kommunalen Wärmeplanung gibt es in Baden-Württemberg, wo bereits knapp ein Viertel (23,7 Prozent) der Kommunen einen fertigen Wärmeplan vorweisen kann. Dort haben allerdings auch 37,9 Prozent der Kommunen – mehr als ein Drittel – noch gar nicht mit der Wärmeplanung angefangen. In Schleswig-Holstein haben erst 3,2 Prozent der Kommunen einen Wärmeplan, dort leben jedoch 45 Prozent der Landesbevölkerung.

Kommunen gehen Wärmeplanung meist zeitig an

Insgesamt haben bundesweit gesehen mehr als die Hälfte der bereits tätig gewordenen Kommunen weniger als 100.000 Einwohner – hätten also eigentlich noch länger Zeit. Das zeigt, dass die Städte und Gemeinden sich vielfach schon zeitig an die Arbeit machen und das Thema lieber nicht auf die lange Bank schieben möchten. Die Verpflichtung der Kommunen zur Erstellung kommunaler Wärmepläne wurde zum 1. Januar 2024 mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) eingeführt.

Dabei verweist das BBSR darauf, dass es nicht auf die gesetzliche Pflichterfüllung allein ankomme, sondern auch auf die Qualität und Nutzbarkeit der Wärmepläne: „Entscheidend ist, dass die Pläne eine tragfähige Grundlage für konkrete Maßnahmen bilden und wirksam zur Umsetzung der Wärmewende beitragen“, wird BBSR-Expertin Andrea Arnold-Drmic in einer Pressemitteilung ihres Hauses zitiert. Die kommunalen Wärmepläne sollen schließlich Planungssicherheit für Eigentümer schaffen, die in neue Heizungen investieren.

Wärmeplan: Fertigstellung löst Verpflichtungen nach Heizungsgesetz aus

Deshalb wurde das Wärmeplanungsgesetz begleitend zum sogenannten Heizungsgesetz eingeführt. Durch die Fertigstellung der kommunalen Wärmepläne durch die Kommunen treten für die örtlichen Eigentümer die im Heizungsgesetz verankerten Beschränkungen für den Heizungsaustausch in Kraft. Heizungen mit fossilen Brennstoffen dürfen dann nur noch neu eingebaut werden, wenn sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energieträgern arbeiten (wir berichteten).

Als Heizungsalternativen kommen für viele Eigentümer vor allem eine Wärmepumpe oder der Anschluss an ein Fernwärme- oder Nahwärmenetz in Frage. Die kommunale Wärmeplanung informiert die Eigentümer darüber, ob sie für ihre Immobilie mit der zukünftigen Anschlussmöglichkeit an ein Wärmenetz rechnen können oder nicht. Auch eine eventuelle Versorgung mit „grünen Gasen“ würde, wo sie machbar erscheint und geplant wird, im kommunalen Wärmeplan aufgenommen werden.

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