Gewerbe zu Wohnen: Förderprogramm startet heute

Leerstände von Ladenlokalen oder Büros sind in den letzten Jahren immer häufiger geworden. Zugleich fehlt in vielen Regionen Wohnraum. Da liegt es nahe, in eigentlich nicht als Wohnraum gedachten Objekten Wohnungen zu schaffen. Um die Investitionshürde hierbei zu senken, hat der Bund ein neues Förderprogramm aufgelegt – die Zuschüsse können ab heute beantragt werden.

Berlin. Ab heute (1. Juli 2026) läuft das geplante neue Förderprogramm des Bundes für den Umbau von bislang nicht zu Wohnzwecken genutzten Immobilien zur Ermöglichung einer Wohnnutzung (wir berichteten). Damit muss das Gebäude nicht komplett zur Wohnimmobilie werden: Es kommt nur darauf an, dass in dem Gebäude mindestens eine Wohnung geschaffen wird. Die Förderung steht allen Investoren offen, natürlichen Personen ebenso wie privaten und öffentlichen juristischen Personen. Auch Personengesellschaften und Selbstnutzer können die Förderung ab sofort beantragen.

Die Förderung beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten in Höhe von bis zu 100.000 Euro – für jede durch den Umbau geschaffene Wohnung. So sind also bis zu 30.000 Euro Förderung pro Wohnung möglich, die als direkter Zuschuss gezahlt werden. Nicht gefördert werden all jene Ausgaben, die mit der energetischen Modernisierung des Objekts zusammenhängen – für diese Maßnahmen gibt es schließlich bereits anderweitige Förderprogramme wie beispielsweise die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, die bis zur Höhe der förderfähigen Ausgaben mit der Umbauförderung kombiniert werden können.

Die energetischen Anforderungen des Förderprogramms wurden überschaubar gehalten, um die Umsetzbarkeit der Projekte möglichst nicht einzuschränken: Nach dem Umbau muss das Gebäude den Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EE) erreichen. „Davon ausgenommen sind Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“, schränkt das Bundesbauministerium ein. „Für diese muss das energetische Niveau „EH Denkmal EE“ erreicht werden. Für besondere Fälle sind auch Ausnahmen von der Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE) vorgesehen.“ 

Bis zu 30.000 Euro Zuschuss zu verschiedensten Baumaßnahmen

„Zu den förderfähigen Ausgaben können z.B. die Anpassung der Baukonstruktion an die geplante Wohnnutzung, Grundrissänderungen, Innenausbau, aber auch die Umgestaltung der Außenanlagen zum Zwecke der Wohnnutzung einschließlich Entsiegelung gehören“, zählt das zuständige Bundesbauministerium auf. Unternehmen können die Förderung nicht für unbegrenzt viele Objekte beantragen, sie erhalten für ihre Investitionen vielmehr maximal eine Förderung von 300.000 Euro. Insgesamt sind für das laufende Jahr 300 Millionen Euro im Fördertopf.

Für die Umsetzung des Förderprogramms „Gewerbe zu Wohnen“ sorgt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie stellt auf ihrer Website alle wichtigen Informationen zur Förderung bereit. Auch der Antrag ist dort einzureichen. Das muss vor dem Beginn des Vorhabens geschehen, wobei als Beginn der Abschluss des ersten dem Projekt zuzurechnenden Liefer- bzw. Leistungsvertrags gilt. „Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden, soweit sie nicht selbst Gegenstand der Förderung sind“, stellt das Bundesbauministerium klar.

Hinweis: Haus & Grund Aachen berät nicht zu Förderprogrammen. Bei Fragen zur Förderung „Gewerbe zu Wohnen“ wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige KfW unter der Hotline 0800 539 9002

Download

 Förderrichtlinie „Gewerbe zu Wohnen“ (PDF, 455 KB)

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