Berlin. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist beschlossene Sache. Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 9. Juli einen Eilantrag abgewiesen hatte, mit dem die Fraktion „Die Linke“ eine Abstimmung über das Gesetz vor der Sommerpause hatte verhindern wollen, ging alles ganz schnell: Am Freitag (10. Juli 2026) verabschiedete der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung. Noch am gleichen Tag passierte das Gesetz den Bundesrat und ist damit endgültig beschlossene Sache.
Damit sind die von der Ampel-Regierung mit dem umstrittenen sog. Heizungsgesetz erlassenen Vorschriften zum Heizungsaustausch Geschichte. Die Regelung, wonach neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie arbeiten müssen, ist abgeschafft. Auch gibt es keine Verpflichtung zum Austausch bestehender und funktionierender Öl- oder Gasheizungen mehr. Heizkessel mit fossilen Brennstoffen bleiben auch nach dem 31.12.2044 zulässig.
Technologieoffenheit mit Bio-Treppe und Grüngasquote
Beim Austausch der Heizung besteht damit wieder die freie Wahl der Heizungsart: Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, Wärmepumpen, Solarthermie, Biomasseheizungen, wasserstofffähige Heizungen, Hybridheizungen, Stromdirektheizungen, KWK-Anlagen und Wärmenetzanschlüsse sind also möglich. Allerdings müssen Heizungen, die Brennstoffe verfeuern, künftig zunehmende Anteile „grüner“ Brennstoffe verheizen. Konkret gilt bei der Entscheidung für eine neue Gas- oder Ölheizung: Das Gerät muss ab 2029 mindestens 10 Prozent klimafreundlichen Brennstoff wie Biomethan, Bio-Öl oder biogenes Flüssiggas nutzen.
Dieser Anteil steigt zukünftig immer weiter an (sog. Bio-Treppe): Ab 2030 sind mindestens 15 Prozent gefordert, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent. Für Bestandsheizungen gilt ab 2028 ein „Grüngasquote“ von 1 Prozent, wobei für den Bio-Anteil – wie auch bei der Bio-Treppe – kein CO2-Preis vorgesehen ist. Wegen der Kosten für den „grünen“ Brennstoffanteil, steigender CO2-Bepreisung und wachsender Netzentgelte beim Gas dürfte die Nutzung von neuen Öl- und Gasheizungen aber insgesamt steigende Heizkosten bedeuten.
Reform tritt schrittweise in Kraft
Das betritt einerseits die mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz erfolgte Umsetzung neuer EU-Vorgaben in nationales Recht (hier geht es vor allem um den Energieausweis), andererseits Änderungen am Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz. Ebenfalls erst später greifen die Vorschriften, neue öffentliche Nichtwohngebäude als Nullemissionsgebäude zu errichten (ab 1. Januar 2028) sowie alle Neubauten als Nullemissionsgebäude zu bauen (ab 1. Januar 2030).
Bereits vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes hat die Umgestaltung der Förderung für den Heizungsaustausch begonnen, die aus Kostengründen gekürzt wird. Vorübergehend sind daher bis 20. Juli keine Förderanträge mehr möglich (wir berichteten). Aus Kreisen von Umweltschützern kam scharfe Kritik am neuen Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Verfassungsbeschwerde dagegen angekündigt. Die Organisation ist der Meinung, das Gesetz stehe im Widerspruch zu den Klimazielen.
