Zuschüsse für Barrierereduzierung: Fördertopf bereits leer

Seit Jahren erfreuen sich die Bundeszuschüsse für den Barrieren reduzierenden Umbau von Wohnungen großer Beliebtheit. Der Ratschlag, die Förderung frühzeitig zu beantragen, hat sich auch in diesem Jahr wieder bewahrheitet: Schon Ende Juli sind die Fördermittel vergriffen. Mitunter gibt es aber noch andere Möglichkeiten, an finanzielle Unterstützung zu kommen.

Berlin. Die Fördermittel für den Barrieren reduzierenden Umbau von Wohnungen für dieses Jahr sind seit dem 30. Juli bereits ausgeschöpft. Das hat das zuständige Bundesbauministerium gestern (30. Juli 2026) mitgeteilt. Im Fördertopf waren für dieses Jahr 50 Millionen Euro. Seit dem 8. April konnte die Förderung beantragt werden (wir berichteten). Nur knappe vier Monate hat es also gedauert, bis der Fördertopf leer war – das zeigt, wie hoch der Bedarf an finanzieller Unterstützung für die Reduzierung von Barrieren ist.

Der Bedarf an barrierearmen und seniorengerechten Wohnungen ist groß und wird angesichts der demographischen Entwicklung in Zukunft weiter zunehmen (wir berichteten). Allein durch barrierefreie Wohnungen im Neubau lässt sich der wachsende Bedarf nicht ansatzweise decken, daher kommt dem Barrieren reduzierenden Umbau von Bestandsgebäuden eine hohe Bedeutung zu. Allerdings können Maßnahmen wie das Entfernen von Türschwellen, der Einbau von bodengleichen Duschen, Aufzügen oder Treppenliften ziemlich teuer werden.

Die 50 Millionen Euro aus dem diesjährigen Fördertopf kommen nach Angaben des Bundesbauministeriums einer niedrigen fünfstelligen Zahl von Wohnungen zugute: „Seit dem 08. April 2026 wurden Zusagen für rund 26.800 Wohneinheiten aus rund 21.400 Anträgen (sic!) mit einem Volumen von rund 46,1 Millionen Euro erteilt. Im Durchschnitt wurde jede Wohneinheit mit rund 1.720 Euro gefördert.“ Die Unterschreitung der 50-Millionen-Marke hat mit den Verwaltungskosten zu tun, welche das Förderprogramm verursacht.

Mitglieder von Haus & Grund erhalten weiterhin Vergünstigungen für Liftsysteme

Eigentümer, die in diesem Jahr noch Barrieren reduzieren wollen, bekommen nun also keine Förderung mehr. Allerdings: Die Mitglieder der Ortsvereine von Haus & Grund Rheinland Ruhr profitieren bei der Anschaffung eines Liftsystems natürlich auch weiterhin von großzügigen Preisvorteilen bei der Firma Lifta. Der deutsche Marktführer für Liftsysteme ist Kooperationspartner des Landesverbandes. Für einen Lifta-Treppenlift oder Rollstuhllift sind 500 Euro Vergünstigung möglich, für einen Lifta-Hauslift sogar 1.000 Euro Rabatt.

Gut zu wissen: Rückwirkende Nachlässe und Zuschüsse können bis zu 3 Monate nach dem Bestelldatum berücksichtigt werden. Ausgenommen davon sind die Lifta Basic Modelle und gebrauchte Treppenlifte. Der Mitgliedervorteil versteht sich als Bruttosumme. Weitere Informationen zum Mitgliedervorteil gibt es hier. Interessierte wenden sich direkt an die Hotline des Anbieters unter 0800 - 101 25 18 und weisen gleich darauf hin, dass sie Mitglied bei Haus & Grund sind. 

Der erste Schritt ist dann ein unverbindlicher Beratungstermin, in dem der Fachmann von Lifta die besten Mobilitätslösungen für die fragliche Wohnung aufzeigt. Im weiteren Verfahren kann der Kundenberater von Lifta auf Wunsch auch bei der Beantragung einer finanziellen Unterstützung durch die Pflegekasse helfen. Wer einen Pflegegrad hat, kann nämlich auf diesem Wege an Zuschüsse kommen. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro haushaltsangehöriger Person mit Pflegegrad, maximal 16.720 Euro pro Haushalt. 

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