Altersgerechter Umbau: Förderung nun doch für 2026 eingeplant

Das Ende der Förderung für den altersgerechten bzw. barrierearmen Umbau von Wohnraum hatte für Unverständnis gesorgt – immerhin steigt der Bedarf an solchen Wohnungen weiter deutlich und die bisherige Förderung war ein Erfolgsmodell. Das hat der Deutsche Bundestag inzwischen erkannt und eine entsprechende Anpassung am neuen Bundeshaushalt vorgesehen.

Berlin. Entgegen der ursprünglichen Planung der Bundesregierung (wir berichteten) soll es im Jahr 2026 nun doch wieder eine Bundesförderung für den altersgerechten bzw. barrierefreien Umbau von Wohnraum geben. Dafür hat Ende letzter Woche der Haushaltsausschuss des Bundestages gesorgt: In seiner Bereinigungssitzung ist der Ausschuss den Bundeshaushalt für 2026 noch einmal durchgegangen und hat wie üblich einige Veränderungen vorgenommen.

Im Zuge dessen hat der Ausschuss auch den Etat des Bundesbauministeriums vergrößert. Dabei wurde für 2026 ein Budget von 50 Millionen Euro für eine Wiederauflage des Programms zum altersgerechten Umbau eingeplant. Die Entscheidung sorgt in Fachkreisen für ein Aufatmen: Wie berichtet ist der Bedarf an altersgerechtem Wohnraum weiterhin hoch mit steigender Tendenz.

Immerhin 50 Millionen Euro für Förderung von barrierearmem Wohnen

Die Förderung bestand seit dem Jahr 2009 und war ausgesprochen erfolgreich, die Mittel schnell vergriffen: Allein im Jahr 2021 standen 75 Millionen Euro bereit, die schon zur Jahresmitte aufgebraucht waren. Im Jahr 2022 war der Fördertopf nach nur sechs Wochen geleert (wir berichteten). Daraufhin wurde das Programm 2024 sogar auf 150 Millionen Euro aufgestockt (wir berichteten). Vor diesem Hintergrund ist das Budget für 2026 mit 50 Millionen Euro ziemlich knapp bemessen.

Wer die Förderung in Anspruch nehmen möchte, der sollte sich also Anfang 2026 mit der Antragsstellung beeilen. Informationen zur Förderung wird die zuständige Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf Ihrer Website veröffentlichen, sobald es soweit ist. Zunächst muss der Bundeshaushalt 2026 natürlich noch vom Plenum des Bundestags verabschiedet werden. Das ist nach aktuellem Planungsstand für den 28. November vorgesehen.

Bundesbauministerium verbucht Mittelzuwachs

Nicht nur für den altersgerechten Umbau hat das Bundesbauministerium für 2026 wieder Geld für eine Förderung erhalten. Auch für zahlreiche weitere Förderprogramme gibt es neue Mittel, die mitunter über die bisherigen Budgets hinausgehen. So wird das Budget für den sozialen Wohnungsbau von 3,5 auf 4,0 Milliarden Euro aufgestockt, für die Städtebauförderung gibt es eine Milliarde statt 750 Millionen Euro im Vorjahr. 1,1 Milliarden Euro sind für das KfW-Programm „klimafreundlicher Neubau“ vorgesehen.

Davon stehen 800 Millionen Euro für die Förderung von Gebäuden nach dem Standard EH55 zur Verfügung, um vor dem Förderstopp für diesen Standard geplante Bauprojekte doch noch realisieren zu können (wir berichteten). Für das KfW-Programm „klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ sind 600 Millionen Euro geplant, 350 Millionen bekommt die Wohneigentumsförderung für Familien, 250 Millionen das Programm „Jung kauft Alt“. Weitere 300 Millionen Euro sollen in ein geplantes Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ fließen.

Tipp: Zusätzliche Unterstützung für Haus & Grund-Mitglieder

Vermieter und Wohnungseigentümer können sich als Mitglied im örtlichen Haus & Grund-Verein rechtlich dazu beraten lassen, wie sie einen altersgerechten Umbau für ihren Mieter am besten rechtssicher vereinbaren oder wie sich ein solches Vorhaben in der Eigentümergemeinschaft durchsetzen lässt. Außerdem profitieren Mitglieder der Vereine des Landesverbandes Haus & Grund Aachen/Alsdorf zusätzlich von einer Kooperation des Landesverbandes mit der Firma Lifta.

Der deutsche Marktführer für Liftsysteme gewährt den Mitgliedern hohe Preisnachlässe. Für einen Lifta-Treppenlift oder Rollstuhllift sind 500 Euro Vergünstigung möglich, für einen Lifta-Hauslift sogar 1.000 Euro. Interessierte wenden sich direkt an die Hotline des Anbieters unter 0800 - 101 25 18 und weisen gleich darauf hin, dass sie Mitglied bei Haus & Grund sind. Im weiteren Verfahren kann der Kundenberater von Lifta auf Wunsch auch bei der Beantragung der KfW-Förderung unterstützen. Weitere Informationen gibt es hier.

 

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